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Informationskampagne „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz“

Neue Internetplattform www.dsgvo-verstehen.bayern.de

31.08.2018 - München

Informationskampagne „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz“

Staatsminister Joachim Herrmann hat jetzt den Startschuss zur Info-Kampagne 'Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz' gegeben, mit der das Staatsministerium des Innern und für Integration Hilfestellungen zur neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung für Vereine, kleine Unternehmen und Selbständige vermittelt. Auf der Internetseite www.dsgvo-verstehen.bayern.de gibt es ab sofort praxisnahe Erläuterungen, Beispiele, Checklisten und Musterformulare zum Umgang mit den Anforderungen des neuen Datenschutzrechts.

Ziel sei es, mit zentralen und gebündelten Informationen Vereine, kleinere Unternehmen und Selbständige in Bayern auf dem Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung des neuen Datenschutzrechts zu unterstützen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung soll weder ehrenamtliches Engagement mit zusätzlicher Bürokratie überfrachten, noch in den Arbeitsalltag der Unternehmen und Selbständigen mit lebensfremden Anforderungen eingreifen.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau macht ihre Mitglieder auf diese Informationsangebote aufmerksam, damit der Anpassungsprozess an das neue europäische Datenschutzrecht für alle Beteiligten zügig und rechtssicher abgeschlossen werden kann.

www.dsgvo-verstehen.bayern.de

Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz

Staatsminister Joachim Herrmann

"Praxisnah, einfach und leicht verständlich geben wir Ihnen als Selbständigen oder Freiberufler die wichtigsten Antworten rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)", so Staatsminister Herrmann.

Seit dem 25. Mai 2018 gilt das neue europäische Datenschutzrecht – die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihr Ziel sei es, das Datenschutzrecht zu modernisieren und die Datenverarbeitung für den Einzelnen transparenter zu machen. Dies gelte auch und gerade im digitalen Zeitalter.

"Trotz zahlreicher Materialien herrscht oft noch Verunsicherung darüber, welche Anforderungen mit ihr verbunden sind. Gerade für die Datenschutzpraxis vieler Selbständiger braucht es deshalb vielfach noch Hilfestellung bei den ersten Schritten zum neuen Datenschutzrecht, um rasch Rechtssicherheit zu erhalten", so der Staatsminister weiter.

Unterstützung für Selbstständige und Freiberufler

Die neue Informationskampagne „DSGVO verstehen“ wolle Selbstständige, Freiberufler, kleine Unternehmen und Vereine  auf den Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung des neuen Datenschutzrechts führen und unterstützen. Auf der Internetseite www.dsgvo-verstehen.bayern.de gibt es knapp und bündig praxisnahe Hilfestellungen, Beispiele, Hinweise, Musterformulare und weiterführende Informationen – keine Handbücher zum Datenschutz, dafür aber kurze, klare Antworten und Wegweisungen.

Unterstützung für Selbstständige und Freiberufler

Die Informationen für Freiberufler und Selbstständige sowie eine Checkliste finden Sie direkt unter diesem Link:

https://www.dsgvo-verstehen-bayern.de/selbstaendige/hilfe-zur-dsgvo-fuer-selbstaendige.html

Allen Vereinen steht darüber hinaus als besondere Unterstützung des Ehrenamts werktags eine eigene Telefonhotline des Landesamts für Datenschutzaufsicht (Telefonnummer 0981/531810) mit geschultem Personal für Fragen rund um das neue Datenschutzrecht zur Verfügung. Die meistgestellten Fragen und Antworten werden auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht veröffentlicht (www.lda.bayern.de), das außerdem auch seine weiteren Beratungsangebote für Selbständige und Unternehmen als unabhängige Aufsichtsbehörde kontinuierlich ausbaut und fortentwickelt.

www.dsgvo-verstehen.bayern.de

Quelle und Fotos: Staatsministerium des Innern und für Integration

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