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Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neue Förderrichtlinie zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

17.12.2020 - Berlin

Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Rund 35 Prozent der gesamtdeutschen Endenergie wird in Gebäuden verbraucht, vor allem für Heizung und Warmwasser. Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden energieeffizientere Gebäude und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch benötigt. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturieren.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagt: „Unsere Gebäudeförderprogramme leisten in der noch andauernden COVID-19-Pandemie einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Klimaschutz, sondern sichern zugleich zahlreiche Arbeitsplätze in Mittelstand, Bauindustrie und Handwerk. Im ersten Halbjahr 2020 wurden allein in den Programmen zu Energieeffizient Bauen und Sanieren Kredite und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro zugesagt. Nach KfW-Berechnungen wurden damit Investitionen im Umfang von bis zu 38,5 Milliarden Euro ausgelöst. Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Deshalb modernisieren und vereinfachen wir unser Förderangebot für effiziente Gebäude.“

BEG besteht aus drei Teilprogrammen

Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – werden mit der neuen BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEW NWG), sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.

Torsten Safarik, Präsident des BAFA: „Ab Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das BAFA hat in diesem Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro für Erneuerbare Wärme im Gebäudebereich an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt – mit unseren attraktiven Fördersätzen bin ich zuversichtlich, dass wir auch in 2021 weiteren Schub für die Wärmewende bekommen. Gleichzeitig haben wir einen vielfach geäußerten Wunsch realisiert: künftig kann jeder Antragsteller die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.“

Die 3 Teilprogramme des BEG:

  • BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden
  • BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
  • BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Alle Programme werden jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten. Die BEG EM kann seit dem 01.01.2021 in der Zuschussvariante beim BAFA beantragt werden. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvergabe) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KFW ab dem 01.07.2021 geplant. Eigentümer sollen bei allen Förderungen zwischen Kredit und Zuschuss wählen können.

Die konkreten Richtlinien für die Förderung wurden zum Jahresende 2020 veröffentlicht und können hier heruntergeladen werden. Darüber hinaus hat das BMWi eine FAQ-Seite mit den häufigsten Fragen zum BEG eingerichtet.

Folgende Änderungen treten u.a. in Kraft:

  • Das Effizienzhaus 115 bei der Sanierungsförderung entfällt, dafür wird das Effizienzhaus 40 auch für die Sanierung eingeführt.
  • Der besondere Einsatz von erneuerbaren Energien (Sanierung und Neubau) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (nur Neubau) werden mit einer höheren Effizienzhaus-Förderung belohnt.
  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beim Effizienzhaus Denkmal entfallen.
  • Zukünftig werden Smart Home Systeme als Einzelmaßnahme und Sonnenschutzsystemen auch ohne Fenstertausch gefördert.
  • Erhöhung der Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten
  • Für die Förderung inklusive Baubegleitung soll nur noch eine Antragstellung erforderlich sein.
  • Wärmepumpen im Neubau werden nicht mehr einzeln gefördert, dafür wird die Förderung im Rahmen einer Sanierung verbessert. Und: Eine Förderung ist auch dann möglich sein, wenn eine von der Austauschpflicht betroffene Heizung erneuert wird!

Teilprogramm BEG EM startet zum 1. Januar 2021

Zum 1. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden) durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.

Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant.

KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster: „Bereits seit mehr als 15 Jahren fördert die KfW im Auftrag des BMWi die Energieeffizienz von Gebäuden. In diesem Zeitraum wurden allein im Wohnbereich rund 6 Millionen Wohneinheiten – 15 Prozent aller Wohnungen in Deutschland - energetisch verbessert bzw. neu gebaut. Das zeigt, dass die Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz in Gebäuden wirken. Mit der BEG wird die bereits sehr erfolgreiche Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden fortgeführt und verstärkt, um die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter zu steigern.“

Bei der Entscheidung welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, unterstützt die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ bzw. die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden. Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die „Energieberatung im Mittelstand (EBM)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK)“.

Weitere Informationen

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/energiewende-im-gebaeudebereich.html

www.machts-effizient.de

FAQ - Häufige Fragen zur Bundesförderung für effizienteGebäude (BEG)

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, © Foto: Michal Jarmoluk / Pixnio; Grafik: BMWI

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