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Bundesregierung startet Reform der HOAI

Aktuelle Informationen aus der AHO-Herbsttagung 2022

25.11.2022 - Berlin

Bundesregierung startet Reform der HOAI

Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Reform der HOAI und die Modernisierung der Leistungsbilder standen im Fokus der AHO-Herbsttagung am 22. November 2022 in Berlin. Laut Ministerialdirektor Dirk Scheinemann vom Bundesbauministerium soll die Reform definitiv noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Sie sei eine wesentliche Voraussetzung, um berufliche Qualität und einen fairen Leistungswettbewerb zu gewährleisten. Dabei seien die Vorschläge der Kammern und Verbände wichtige Impulse für den anstehenden Reformprozess.

Der Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im BMWSB, Ministerialdirektor Dirk Scheinemann, gab in seinem Vortrag einen Überblick über die ambitionierten Ziele der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, die noch fokussierter auf die Themen Klimaschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gerichtet sind.

Er hob hervor, dass bei der Bewältigung dieser Themen die kreativ-schöpferische und fachlich kompetente Arbeit der Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen essentiell ist. Die HOAI ist dabei eine wesentliche Voraussetzung, um diese berufliche Qualität und einen fairen Leistungswettbewerb zu gewährleisten, betonte Scheinemann. Überarbeitungsbedarf ergibt sich insbesondere aus veränderten Anforderungen an die Planungsleistungen in Bezug auf Aspekte der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit und damit auch verbunden, einem wachsenden Fokus auf das Planen und Bauen im Bestand.

Der Ministerialdirektor dankte für die Vorschläge für eine HOAI 202X, die durch die Kammern und Verbände der Architekten und Ingenieure unter Koordination des AHO erarbeitet wurden. Diese Vorschläge stellen wichtige Impulse für den anstehenden Reformprozess dar, der in dieser Legislaturperiode bis 2025 abgeschlossen werden soll.

Das für die HOAI federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben sich dazu entschlossen, die Struktur des Reformverfahrens zur HOAI 2013 aufzugreifen. Dem eigentlichen Verordnungsverfahren wird ein Gutachtenprozess vorangestellt, bei dem in der ersten Stufe das Bundesbauministerium gutachterliche Untersuchungen zur Aktualisierung der Leistungsbilder durchführt. Auf dieser Grundlage wird das BMWK in einem weiteren Schritt ein Honorargutachten zur Überprüfung der Honorartafeln beauftragen.

Modernisierung der Leistungsbilder und Überprüfung und Anpassung der Honorartafeln

Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Abraham begrüßte die frühzeitige Einbindung der Ingenieure und Architekten in den Reformprozess. Nach dem jahrelangen Ringen mit der EU-Kommission vor dem EuGH ist nun wieder Raum für eine Modernisierung der Leistungsbilder, aber auch zur Überprüfung und Anpassung der Honorartafeln.

Abraham betonte, dass eine zeitgemäße Honorarordnung Themen wie Digitalisierung/Building Information Modeling, Nachhaltigkeit und Planen und Bauen im Bestand, aber auch aktuelle Rahmenbedingungen wie Probleme der Ressourcenverfügbarkeit sowie der Baupreisentwicklung beachten muss. Auch wenn der Start zur Überarbeitung der Leistungsbilder in den Facharbeitsgruppen des BMWSB bereits erfolgte, zeigt sich deutlich, dass die für den komplexen Novellierungsvorgang zur Verfügung stehende Zeit äußerst knapp ist, betonte Abraham. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Beauftragung des Honorargutachtens durch das BMWK frühzeitig vorzubereiten.

Kalkulation, Kostenermittlung und Haftung

Wichtige Denkanstöße zur Kalkulation von Planungsleistungen und zur Kostenermittlung gab Professor Hans Lechner, der mit seinem Vortrag unter dem Titel „Planer sollen für die Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen?“insbesondereauf die Unwägbarkeiten der Kostenkalkulation eines Projektes einging, die sich erst im Laufe des Planungsfortschritts sukzessive konkretisieren. Der Planer hat allenfalls die Möglichkeit, die Qualitäten und Quantitäten im Verlauf seiner Projektplanung zu beeinflussen, nicht aber das Risiko steigender Baupreise.

Prof. Lechner plädierte daher für die Berücksichtigung von Planungsreserven/Risiken in der Kostenkalkulation und ein intensiviertes Kostenmanagement. Für die anstehende Novellierung der HOAI regte er an, nicht an dem starren System der Kostenberechnung in der Entwurfsplanung (Lph 3) festzuhalten, sondern zu einer zweistufigen Kostenermittlung zurückzukehren.

Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass in der Praxis im Hinblick auf die Haftungsrisiken besondere Vorsicht bei der Vereinbarung von Kostenobergrenzen als Beschaffenheitsvereinbarung oder gar Kostengarantien in Architekten -und Ingenieurverträgen gelegt werden sollte, da Planer die Kosten im Verlauf der Planung prognostizieren können, nicht aber die allgemeine Entwicklung der Baupreise.

Folgen des EuGH-Urteils: HOAI-Mindestsätze gelten auch bei Altverträgen

Ein weiterer Höhepunkt der Tagung war der Vortrag von Prof. Dr. jur. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof, der insbesondere einen Überblick über die Rechtsprechung des VII. Zivilsenates zu den Folgen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 zu den Mindest- und Höchstsätzen auf Planungsverträge gab, die auf Grundlage früherer HOAI-Fassungen geschlossen wurden. Der BGH hat in mehreren Entscheidungen verdeutlicht, dass eine richtlinienkonforme Auslegung nicht möglich ist, so dass die HOAI- Mindestsätze bei „Altverträgen“ weiterhin geltend gemacht werden können.

Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten

Wie in jedem Jahr wurden im Rahmen der AHO-Herbsttagung die wesentlichen Ergebnisse der von AHO, Verband Beratender Ingenieure (VBI) und Bundesingenieurkammer beim Institut für Freie Berufe (IFB) beauftragten Jahresumfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten“ für das Jahr 2021 vorgestellt.

Der AHO-Vorstandsvorsitzende konnte ein überwiegend positives Bild der wirtschaftlichen Situation von Ingenieur- und Architekturbüros im Jahr 2021 zeichnen. Dies verdeutlichen nicht zuletzt die nach wie vor stabilen Umsätze und Renditen, auch wenn diese wegen der teilweise inhomogenen Struktur der beteiligten Planungsbüros unterschiedlich ausfallen. Planungsleistungen werden weiterhin stark nachgefragt. So betrug der Auftragsbestand der Ingenieurbüros durchschnittlich fast 10 Monate, bei Architekturbüros sind es sogar 12 Monate. Allerdings ist diese Entwicklung durch den aktuell verstärkten Stopp beschlossener Investitionsvorhaben im Hoch- und Infrastrukturbereich infolge der erhöhten Material- und Energiepreise mit Unsicherheiten behaftet.

Ungebrochen ist dagegen die Nachfrage nach fest angestellten Ingenieuren und Architekten. So gab die Hälfte der befragten Ingenieurbüros (49,8 %) einen höheren Personalbedarf an fest angestellten Ingenieuren an. Bei 43,6 % der Architekturbüros wird ein zusätzlicher Bedarf an Architekten gemeldet. Dem gegenüber ist es derzeit schwierig, Ingenieurabsolventen für die Arbeit in Planungsbüros zu gewinnen.

Im direkten Vergleich der Ingenieurberufe liegen die am Bau tätigen Ingenieure nach wie vor im unteren Bereich des Gehaltsrankings. Hier gibt es bei den Gehältern deutlichen Nachholbedarf. Dies setzt für Planungsbüros auskömmliche Honorare voraus, die keinesfalls unter den Basishonorarsätzen der HOAI liegen dürfen. Andernfalls wird es für Auftraggeber und Ingenieurbüros schwierig, für die ambitionierten Ziele der Bunderegierung im Wohnungsbau aber auch im Infrastrukturbereich das notwendige Fachpersonal zu finden.

Die gesamten Ergebnisse der Jahresumfrage und weitere Informationen sind unter www.aho.de abrufbar.

Ergebnisbericht Jahresumfrage - Index 2021

Quelle:AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., Fotos: Dany / Pixabay, AHO (2x)

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