25.10.2021 09:00 - 12:30 Uhr Internet I2165
Bauen und bautechnologischer Fortschritt sind untrennbar miteinander verwoben – doch was gilt, wenn sich neue „noch unerprobte“ Verfahrensweisen und Bauprodukte in der „Bewährungsphase“ der Praxiserprobung befinden? Oder aber wenn Baubeteiligte gezielt innovative Verfahren in Abweichung vom „Üblichen“ zum Einsatz bringen möchten oder müssen? Diese Fragen bewegen Planer sowohl im Kontext „klassischer“ Aufgaben wie etwa der Abdichtungsplanung als auch bei Planungen im Zeichen der Nachhaltigkeit oder etwa im Holzbau.
Das Seminar zeigt anhand ständiger und aktueller Rechtsprechung auf, wie diese Sachverhalte vertragsrechtlich einzuordnen und handzuhaben sind. Denn auch wenn die hier einschlägigen Urteile ebenso facettenreich sind wie der bautechnologische Fortschritt als solcher, ergeben sich doch deutliche Aussagen für die vertragsrechtliche Risikoverteilung bei Einsatz innovativer Verfahren und Bauprodukte. Das Seminar zeigt systematisch auf, nach welchen Kriterien hier die rechtliche Verantwortlichkeit Baubeteiligter zu ermitteln ist und wie die Akteure die hier im Raum stehenden Risiken rechtssicher regeln können.
Inhalte
Referentin
Elke Schmitz ist seit 2007 selbständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt in der baubegleitenden Rechtsberatung sowie im Bereich der Weiterbildung für Baubeteiligte. Bereits seit über 10 Jahren ist sie mit „klassischen“ Rechtsseminaren sowie interdisziplinären Seminaren in Kooperation mit Planern und Sachverständigen unterschiedlichster Fachdisziplinen bundesweit für Kammern, Weiterbildungsinstitutionen und Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft als juristische Fachreferentin und Trainerin tätig.
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