Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Rettungswege gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung sowie von Garagen und Sonderbauten


13.02.2023     09:00 - 16:00 Uhr     München     V2311         

Rettungswege gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (Online-Seminar)

Die Bauordnung stellt eine Reihe von Anforderungen an Rettungswege, damit die Schutzziele des Art. 3 – „Allgemeine Anforderungen“ – und Art. 12 – „Brandschutz“ – der BayBO erfüllt werden können. In Sonderbauten können diese Regelungen u. U. nicht ausreichend sein und es können deshalb in Verordnungen oder bauaufsichtlich eingeführten Richtlinien ergänzende Anforderungen vorhanden sein. In diesen Regelwerken können entweder erhöhte Anforderungen aber auch Erleichterungen vorgesehen sein.

Die Rettungswege dienen nicht nur den Benutzern einer baulichen Anlage, im Gefahrenfall das Gebäude verlassen oder darüber gerettet werden zu können. Sie dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr auch als Angriffswege für die Rettung von Menschen und Tieren sowie zur Durchführung wirksamer Löscharbeiten.

Im ersten Teil des Seminars werden die baurechtlichen Anforderungen an den ersten und zweiten Rettungsweg erläutert. Für den zweiten Rettungsweg werden auch die Anforderungen erläutert, die sich aus der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ ergeben. Darüber hinaus werden ergänzend die ab 01.02.2021 geänderten Anforderungen an den zweiten Rettungsweg erläutert.

Der zweite Teil des Seminars behandelt die Anforderungen an Rettungswege in

  • Mittel- und Großgaragen,
  • Beherbergungsbetrieben,
  • Verkaufsstätten,
  • Versammlungsstätten,
  • Hochhäusern und
  • Industriebauten

Dabei werden insbesondere erläutert, welche materiellen Anforderungen an die beiden Rettungsweg gestellt werden und ob die zweiten Rettungswege über die Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt werden dürfen oder ob sie baulich, in Form einer 2. Treppe sein müssen.

Vorkenntnisse

  • Anforderungen an Rettungswege der BayBO

Referent

Dipl.-Ing. (FH) Joseph Messerer
Ltd. Branddirektor a.D.


13.02.2023 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 7.50 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Koordinatoren nach Baustellenverordnung
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 28.02.2023 € 245,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 01.03.2023 € 310,00
Nichtmitglieder € 380,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)


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