Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Blitzschutznorm contra Baurecht


05.02.2019     09:00 - 16:30 Uhr     Würzburg     V1905         

Die Bayerische Bauordnung fordert im Art. 44, dass bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, dauernd mit wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen sind. Darüber hinaus, werden Blitzschutzanlagen explizit in Sonderbauverordnungen gefordert.

Im Widerspruch dazu steht die DIN EN 62305-2 bzw. VDE 0185-305-2 - Blitzschutz-Teil 2; Risiko-Management. Danach ist es auf Grund einer Risikoanalyse möglich, die Notwendigkeit des Blitzschutzes für bauliche Anlagen zu ermitteln.

Leider ist jedoch in letzter Zeit festzustellen, dass eine Vielzahl von Gebäuden - auch Sonderbauten - ohne Blitzschutzanlagen errichtet wurden, nachdem Blitzschutzanlagen auf Grund der Risikoanalyse für nicht mehr erforderlich gehalten werden.

Dazu sollte man jedoch wissen, dass diese Norm eine Reihe von Unstimmigkeiten (Fehler) aufweist, die zu einem vollkommen falschen Ergebnis führen. So ist z. B. allein durch die Anschaffung eines Feuerlöschers (!) das Risiko für einen Kindergarten soweit zu minimieren, dass eine Blitzschutzanlage entbehrlich werden soll.

Es sind mittlerweile eine Reihe von Fällen bekannt, bei denen Blitzschutzanlagen von Schulen, Schulturnhallen (Versammlungsstätten) und Verkaufsstätten rückgebaut werden um die Wartungs- und Reparaturkosten einzusparen. Dass durch fehlende Blitzschutzanlagen sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen ggf. nicht mehr funktionieren, scheint dabei nicht berücksichtigt zu werden.

In dem Seminar wird die Kernfrage behandelt:

  • Wie passen Baurecht und Norm beim Thema „Blitzschutz“ zusammen?

Es werden darüber hinaus Risikoanalysen für verschiedene Gebäude durchgeführt und die Auswirkungen erläutert.

Die Ingenieurakademie Bayern der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bietet deshalb ein Seminar für Vertreter von Bauaufsichtsbehörden, für Prüfsachverständige und Entwurfsverfasser sowie Fachplaner an, um diese Ungereimtheiten zu beseitigen.

Vorkenntnisse

  • keine erforderlich

Referenten

  • Dipl.-Ing(FH) Joseph Messerer
    Ltd. Branddirektor a.D.

  • Reinhard Schüngel
    Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Elektroinstallation und Blitzschutzanlagen


05.02.2019 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 8.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter € 175,00
Nichtmitglieder € 245,00

Der Mitgliederpreis (175,00 €) gilt auch für Mitarbeiter von Bauämtern/Behörden

Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)


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