Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Brandschutztechnische Abweichungen vom Baurecht


08.05.2019     09:00 - 16:30 Uhr     München     V1912         

Abweichungen von den materiellen Vorschriften des Baurechts gehören zu den alltäglichen Geschäften eines Bauherrn, Entwurfsverfassers oder Fachplaners. Gemäß den Bestimmungen der Musterbauordnung (MBO) kann die untere Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von Anforderungen des Baurechts zulassen, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wenn also - trotz der Abweichung - die Schutzziele des Baurechts erfüllt werden.

Das oberste Schutzziel gebietet, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Für den Brandschutz heißt dies, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein müssen.

Diese Schutzziele sind nur dann zu erreichen, wenn für die Abweichung geeignete Kompensationsmaßnahmen getroffen werden. Anhand von Beispielen werden nicht nur geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgezeigt, sondern auch immer wieder verwendete Maßnahmen dargestellt, die die Abweichung nicht oder nicht hinreichend kompensieren, sodass das Schutzziel nicht erreicht wird. Im zweiten Teil wird einerseits auf rechtliche Auswirkungen - insbesondere auf die Haftung der Planer, Sachverständigen und Unternehmer - eingegangen, andererseits werden rechtliche Begriffe praxisnah erläutert.

Vorkenntnisse

  • Grundkenntnisse im vorbeugendem baulichem Brandschutz erforderlich

  • Alternativ Teilnahme am Lehrgang Vorbeugender baulicher Brandschutz

Referenten

  • Rechtsanwalt Frank Kosterhon
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Finck Althaus Sigl & Partner, München  
  • Dipl.-Ing(FH) Joseph Messerer
    Ltd. Branddirektor a.D.


08.05.2019 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 8.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 15.04.2019 € 245,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 16.04.2019 € 310,00
Nichtmitglieder € 380,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)


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