Wegweiser Bauvorlageberechtigung
Prüfung Voraussetzungen - Studium
- Ich habe ein Studium
des Bauingenieurwesens oder
des Hochbaus
an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule mit Erfolg abgeschlossen.
Das Studium hatte Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in Vollzeit.
- Ich habe ein Studium
des Bauingenieurwesens oder
des Hochbaus
an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen.
Die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin durch die zuständige Stelle (z.B. Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Regierung von Schwaben) wurde erteilt.
- Ich habe ein Studium
des Bauingenieurwesens oder
des Hochbaus an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen, die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin wurde noch nicht erteilt oder beantragt.
- Ich habe kein Studium des Bauingenieurwesens oder Hochbaus an einer Hochschule abgeschlossen oder
das Studium hatte keine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in Vollzeit.
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