Wegweiser Bauvorlageberechtigung

Prüfung Voraussetzungen - Studium

  • Ich habe ein Studium
    des Bauingenieurwesens oder
    des Hochbaus
    an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule mit Erfolg abgeschlossen.
    Das Studium hatte Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in Vollzeit.
 
  • Ich habe ein Studium
    des Bauingenieurwesens oder
    des Hochbaus
    an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen.
    Die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin durch die zuständige Stelle (z.B. Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Regierung von Schwaben) wurde erteilt.
 
  • Ich habe ein Studium
    des Bauingenieurwesens oder
    des Hochbaus an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen, die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin wurde noch nicht erteilt oder beantragt.
 
  • Ich habe kein Studium des Bauingenieurwesens oder Hochbaus an einer Hochschule abgeschlossen oder
    das Studium hatte keine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in Vollzeit.
 

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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München