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Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Anfang November ist Dr. Hans Reichhart neuer Bau- und Verkehrsminister in Bayern. Dr. Reichhart spricht beim 27. Bayerischen Ingenieuretag am 18. Januar in München. Schnell anmelden - es gibt nur noch wenige freie Plätze!

Bei den kostenfreien Musteringenieurverträgen der Kammer gibt es jetzt neue Vorlagen für Bauleitplanung und Landschaftsplanung.

Weitere Themen heute sind die Orientierungswerte für Stundensätze von Architekten- und Ingenieurleistungen, die Erfahrungen mit der DSGVO und der neue Schülerwettbewerb Junior.Ing.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns, Sie bei unseren Veranstaltungen und Fortbildungen zu begrüßen.

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Muster-Ingenieurvertrag: Neue Vorlagen für Bauleitplanung und Landschaftsplanung

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat kostenfreie Muster-Ingenieurverträge nach der HOAI 2013 entwickelt. Die Vertragsvorlagen bestehen aus einem allgemeinen Teil sowie mehreren frei kombinierbaren Modulen, die je nach Themengebiet flexibel ergänzt und als PDF-Formulare bequem am Computer ausgefüllt werden können. Jetzt wurden die zwei neuen Module B12 Bauleitplanung und B13 Landschaftsplanung veröffentlicht.
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Dr. Hans Reichhart, neuer bayerischer Bauminister

Seit dem 12. November ist Dr. Hans Reichhart neuer Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr. Der Jurist aus Günzburg, der auch Landesvorsitzender der Jungen Union ist, war seit März 2018 Staatssekretär im Finanzministerium. Dr. Hans Reichhart folgt auf Ilse Aigner, die jetzt neue Landtagspräsidentin ist. Reichhart spricht beim Bayerischen Ingenieuretag am 18. Januar 2019.
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Landwirtschaftsministerium übernimmt Orientierungswerte für Stundensätze von Architekten- und Ingenieurleistungen

Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 informiert das Bayerische Landwirtschaftsministerium die Ämter für die Ländliche Entwicklung darüber, dass für Verhandlungen über Stundensätze bei der Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen künftig die vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 2015 festgelegten Orientierungswerte für Stundensätze zu beachten sind.
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Dr.-Ing. Markus Hennecke über Datenschutz im Ingenieurbüro

Ein halbes Jahr nach der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung zieht Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Kammer, ein erstes Zwischenfazit. Inwieweit der Schutz der persönlichen Daten sich als deutliche Mehrbelastung für die Unternehmen auswirkt, es sich aber gerade deswegen lohnt, über den Umgang mit Daten im Unternehmen nachdenken, darum geht es in dem Artikel von Dr. Hennecke.
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Schülerwettbewerb Junior.ING - Kreative Ingenieurtalente gesucht!

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bringt Junior.ING, den größten Schülerwettbewerb für junge Ingenieurtalente, nach Bayern! In diesem Jahr ist die Aufgabe, eine Achterbahn zu entwerfen und ein entsprechendes Modell zu bauen. Noch bis 30. November können sich Schulen für den Wettbewerb registrieren. Werben Sie für den Wettbewerb - wir freuen uns auf viele tolle Modelle!
www.schuelerwettbewerb-bayern.de

Baukulturbericht 2018/19 vorgestellt

Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, hat beim Konvent der Baukultur 2018 vom 6.-7. November in Potsdam den neuen Baukulturbericht 2018/19 „Erbe - Bestand - Zukunft“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Den Bericht gibt es ab sofort zum kostenfreien Download.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Normenreihe DIN 4108 - 19. November - München

Das Seminar informiert die Anwender über die technisch und fachlich richtige Anwendung der Norm und erläutert Nachweisverfahren und Regelungen, um Fehler und Unzulänglichkeiten zu vermeiden. Die Teile der DIN 4108, das überarbeitete Beiblatt 2 sowie der überarbeitete Fachbericht DIN 4108-8 werden vorgestellt. Weitere Themen sind u.a. Mindestwärmeschutz, Feuchteschutz, Baustoffkennwerte, Luftdichtheit, Dämmstoffe etc.
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Praxis-Workshops Wärmebrücken - Foto: Electriceye / Fotolia.com

Die Praxis-Workshops richten sich an Bauingenieure, Architekten, Ingenieure der Energieberatung und Nachweisaussteller, die sich mit der Berechnung und Bilanzierung von Wärmebrücken befassen.

Wärmebrücken I: Berechnen, bewerten, optimieren
04.12.2018     09:00 - 17:00 Uhr     München
Wärmebrücken II: Psi-Wertberechnung ψ[W/(m K)]
05.12.2018     09:00 - 17:00 Uhr     München

Bautechnische Nachweise und Bauordnungsrecht WER? WAS? WANN? (Webinar)
26.11.2018     16:00 - 17:00 Uhr     Webinar            

VOB/B Nachträge – Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts 2018
27.11.2018     13:00 - 17:00 Uhr     München

Tiefgaragen und Weiße Wannen
27.11.2018     15:00 - 18:00 Uhr     München

Fassadenbau aus Sicht des Tragwerksplaners
28.11.2018     09:00 - 17:00 Uhr     München    

Fortbildung für Tragwerksplaner
29./30.11.2018     Ganztags            Feuchtwangen

Industrieböden aus Beton
30.11.2018     09:00 - 13:00 Uhr     München

Workshop für die Erstellung von Brandschutznachweisen
07./08.12.2018  09:00 – 16-30 Uhr  München          

>> Weitere Fortbildungen


27. Bayerischer Ingenieuretag - 18. Januar 2019 - München

Der 27. Bayerische Ingenieuretag am 18. Januar 2019 auf der Messe BAU in München steht unter dem Motto "Digitalisierung und Disruption: Wandel gestalten". Mit dem Innovations- und Digitalisierungsexperten Dietmar Dahmen und dem neuen Bayerischen Bau- und Verkehrsminister Dr. Hans Reichhart gibt es wieder hochkarätige Referenten. Außerdem verleihen wir den Bayerischen Ingenieurpreis 2019. Nur noch wenige Plätze frei - schnell anmelden!
www.bayerischer-ingenieuretag.de

Netzwerk-Abend - 23. Januar 2019 - Coburg

Sie suchen neue Mitarbeiter, Werkstudenten oder Praktikanten? Dann präsentieren Sie sich und Ihr Büro beim Netzwerk-Abend an der Hochschule Coburg. Damit unterstützen wir Ingenieurbüros und öffentliche Verwaltung bei der Besetzung offener Stellen und Studierende bei der Suche nach Jobs - als junge Ingenieurinnen und Ingenieure, Werkstudenten oder Praktikanten. Jetzt Aussteller werden!
Mehr Infos

BIM World MUNICH 2018
Kostenfreie Messetickets für Ausstellung und Breakout Sessions!

27./28. November 2018 - München

Kolloquium Konstruktiver Ingenieurbau 2018/2019
Kostenfreie Vortragsreihe von Uni BW und Bayerischer Ingenieurekammer-Bau
3. Dezember - München - Vortrag: Der Brenner-Nordzulauf

4. Münchner BIM-Kongress
Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Kooperationspartner
19. Februar 2019 - München

Tagung Fassade 19 - Institut für Bau und Immobilie - HS Augsburg
Kooperationsveranstaltung - Ermäßigte Gebühren für Mitglieder
21. Februar 2019 - Augsburg


  • Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird. Bei der Feststellung, was bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung Vertragsgegenstand ist, sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH, Urteil v. 17.05.2018, VII ZR 70/17 – IBR 2018, 566).

  • Für die Zulässigkeit der Gesamtvergabe reicht es nicht aus, wenn der Auftraggeber anerkennenswerte Gründe für den Verzicht auf losweise Vergabe vorbringen kann. Vielmehr muss er sich im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzen und sodann eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange treffen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.05.2018, 11 Verg 4/18 – VergabeR 2018, 533).

  • Die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der Regelungen zum Mitwirkungsverbot in § 6 VgV (OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.03.2018, 11 Verg 16/17 – NZBau 2018, 498).

  • Selbst wenn bereits die Entwurfsplanung mangelhaft gewesen sein sollte, bleibt der Planer verpflichtet, seine eigenen Vorarbeiten nochmals kritisch zu hinterfragen und etwaige Mängel in der deutlich detailgenaueren Ausführungsplanung abzuändern (OLG München, Beschl. v. 12.12.2016, 27 U 3088/16 – IBR 2018, 519)



Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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