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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Sommer ist da. Neue Hitzerekorde, weit und breit kein Schatten. Und wenn es regnet, dann gleich in Strömen.

Wie wäre es damit, Spielplätze unter Brücken zu bauen? Das schlägt unser Vorstandsmitglied Dr. Markus Hennecke angesichts zunehmend knapper werdender Flächen in den Städten vor. Und der Schutz vor Sonne und Regen wäre auch gleich mit dabei.

Heftiger Regen, überschwemmte Straßen und überflutete Keller - wie lassen sich Starkregenereignisse beherrschbarer machen? Darum geht es beim 2. Forum Stadtplanung am 8. Oktober in Regensburg.

Druckfrisch nach dem HOAI-Urteil haben wir unseren Flyer Stundensätze im Ingenieurbüro aktualisiert und neu aufgelegt. Und auch das Faltblatt BayBO und bautechnische Nachweise ist in überarbeiteter Form neu erschienen. Beides gibt es kostenfrei zum Download und in Kürze auch wieder in gedruckter Form.

Unsere Veranstaltungen und Fortbildungen stehen dieses Mal ganz im Zeichen der Regionen.

Auch bei unseren Fortbildungen möchten wir mehr Präsenz in den Regionen zeigen und haben Ihnen 18 regionale Seminartipps in Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Feuchtwangen zusammengestellt.

Das war's für heute - jetzt wünschen wir Ihnen viel Spaß mit unserem Newsletter und eine schöne Sommerzeit!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Tag der Energie am 26. September 2019 in Augsburg - Eintritt frei!

Bauen im Spannungsfeld zwischen Energieeffizienz und Kostensteigerung

„Bezahlbarer Wohnraum“ und „Klimapolitik“ sind derzeit in aller Munde. Im Rahmen zahlreicher Vorträge widmet sich der Tag der Energie 2019 diesen Themen. Der Fokus liegt auf dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den Folgen für Neubau und Bestandssanierung. Insbesondere Fragen zum Einfluss von Energieeffizienzmaßnahmen auf die Kosten am Bau werden erläutert. Daneben werden weitere Herausforderungen wie die Infrastruktur für E-Mobilität, die Sicherung der Versorgung mit regenerativen Energien etc. beleuchtet. Der Eintritt ist frei!
www.energietag.info


Spielplätze unter Brücken lösen Platzprobleme

Immer mehr Menschen brauchen immer mehr Platz, doch die zur Verfügung stehenden Flächen sind begrenzt. Die Wohnungsnot ist bereits im Fokus der Politik, doch auch der Raum für Spielplätze wird immer knapper. „Flächennutzung muss neu gedacht werden, beispielsweise indem wir Spielplätze unter Brücken errichten“, fordert Dr.-Ing. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München.
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2. Forum Stadtplanung am 8. Oktober in Regensburg

Überschwemmte Straßen, überflutete Keller, beschädigte Gebäude - die Folgen dramatischer Starkregenereignisse stellen auch die Stadtplanung vor besondere Herausforderungen. Wie können Kommunen solche Starkregenereignisse beherrschen bzw. den Folgen vorbeugen? Was ist bei der Planung von Kanalnetzen zu beachten? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Darum geht es beim 2. Forum Stadtplanung. Eintritt frei!
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Druckfrisch nach dem HOAI-Urteil: Flyer Stundensätze im Ingenieurbüro

Nach dem EuGH-Urteil zur HOAI sieht die derzeit gültige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) keine festen Stundensätze mehr vor. Daher sind jeweils auftragsbezogen entsprechende Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer (Ingenieurbüro) und Auftraggeber zu treffen. Mit dem Flyer "Stundensätze im Ingenieurbüro" wollen wir eine Hilfestellung bei der Festlegung derartiger frei zu vereinbarender Stundensätze geben.
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BayBO und bautechnische Nachweise: Aktualisiertes Faltblatt erschienen

Die aktualisierte Neuauflage des Faltblattes bietet einen Wegweiser für Planer durch die Genehmigungsverfahren und bautechnischen Nachweise der BayBO. Neben Ablaufschemas zur Prüfung des Brandschutz- und Standsicherheitsnachweises gibt das Faltblatt einen Überblick über Beteiligte, Bauvorhaben und Baustelle, Genehmigungspflicht bzw. -freiheit bei Verfahren sowie Bescheinigungen und Genehmigungen. Das Faltblatt ist kostenfrei zum Download und in Kürze auch wieder in gedruckter Form erhältlich.
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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019: Inkrafttreten der Abschnitte 2 und 3 VOB/A 2019

Mit Erlass vom 18. Juli 2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mitgeteilt, dass mit der Änderung der VgV und der VSVgV die Abschnitte 2 und 3 Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 in Kraft getreten und damit anzuwenden sind. In seiner Sitzung am 28.06.2019 hatte der Bundesrat den für die Einführung von VOB/A-EU und VOB/A-VS 2019 erforderlichen Änderungen von VgV und VSVgV zugestimmt und damit die Fortgeltung der VOB/A in allen ihren Teilen sichergestellt.
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Deutsche Fassung der DIN EN ISO 19650 für Informationsmanagement mit BIM veröffentlicht

Nach der englischen Fassung hat DIN jetzt auch die deutsche Version der internationalen Norm DIN EN ISO 19650 „Organisation von Daten zu Bauwerken – Informationsmanagement mit BIM“ vorab verfügbar. Die Norm soll eine einheitliche Sprache im Bauwesen schaffen und mit einem klar definierten Informationsmanagement dazu beitragen, die Produktivität in der Baubranche zu steigern.
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HOAI EuGH-Entscheidung: Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

In Folge des HOAI-Urteils wird die Bundesregierung in Kürze per Erlass regeln, wie für die Übergangszeit bei der Vergabe und Honorierung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren vorzugehen ist. Dies betrifft insbesondere Anpassungen der Richtlinien für den Bundesbau, da die Bundesbauverwaltung als öffentlicher Auftraggeber die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich vorgeben darf. Bis zum Vorliegen des Erlasses weist das Bayerische Bauministerium mit Schreiben vom 5. Juli 2019 auf die Verfahrensweise bei begonnenen und laufenden Vergabeverfahren hin.
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Erstmalig in Europa: Grouting Fundamentals & Current Practice vom 16.-19.09.2019 in München

Der „40. Short Course Grouting Fundamentals and Practice“ findet vom 16. bis 19. September 2019 erstmalig in Europa an der Universität der Bundeswehr München statt. Für die Organisation des auf dem Gebiet der Injektionstechnik wohl einzigartigen Kurses zeichnen Prof. Scott Kieffer (TU Graz), Prof. Conrad Boley (UniBw München) sowie der Verlag Ernst und Sohn verantwortlich. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Schirmherrin - Kammermitglieder erhalten 10 % Ermäßigung auf die Kursgebühr.
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Wir suchen Verstärkung: Mitarbeiter Zentrale Dienste / interne Verwaltung (m/w/d)

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin einen Kaufmann für Bürokommunikation, Bürokaufmann o. ä. als Mitarbeiter Zentrale Dienste / interne Verwaltung unbefristet in Voll- oder Teilzeit. Als kompetenter Ansprechpartner (m/w/d) für unser Kammerteam und externen Partner tragen Sie wesentlich zur serviceorientierten Erfüllung unserer Dienstleistungs- und Verwaltungsaufgaben und deren Weiterentwicklung bei.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Fortbildung regional 2019

Die Ingenieurakademie Bayern bietet 2019 noch mehr Fortbildungen in den Regionen Bayerns an. Hier haben wir 18 regionale Seminartipps in Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Feuchtwangen für Sie:

dataholz.eu: Hightech-Holzbau-Lösungen Brand- und Schallschutz
Ab 05.11.2019 - Regensburg, Würzburg, Nürnberg

Bauwerksprüfung Hochbau
06.-08.11.2019 - Feuchtwangen

Bauwerksprüfung nach DIN 1076
18.-19.11.2019 - Feuchtwangen

Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
18.-19.11.2019 - Feuchtwangen 

Bauleitung Expertenseminar - Teil 1
26.11.2019  - Nürnberg 

Bauleitung Expertenseminar - Teil 2
26.11.2019 - Nürnberg 

Grundlagen der Baudokumentation
für den Brandschutz

27.11.2019 - Würzburg

Fortbildung für Tragwerksplaner
28.-29.11.2019 – Feuchtwangen


Regionalforum Oberfranken: Segmentbrücke Max Bögl - 12.09.2019 - Bayreuth

Besuchen Sie unser Regionalforum Oberfranken am 12. September mit einem spannenden Vortrag über die Segmentbrücke Max Bögl. Dipl.-Ing. Martin Hierl stellt in einem Vortrag die 38 Meter lange Brücke vor, die für ihre innovative Weiterentwicklung den Bayerischen Ingenieurpreis 2019 erhalten hat. Unser Regionalbeauftragter Dr.-Ing. Hans-Günter Schneider und Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser freuen sich auf Ihren Besuch. Eintritt frei!
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Regionalforum Oberbayern: Kontrollstelle EnEV - 17.09.2019 - Ingolstadt

Informieren Sie sich bei unserem Regionalforum Oberbayern am 17. September in Ingolstadt über die Kontrollstelle EnEV. Aufgabe der Kontrollstelle ist es, die durch § 26d EnEV angeordneten Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen durchzuführen. Unser Regionalbeauftragter Dipl.-Ing. Univ. Markus Amler und Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Ulrich Scholz freuen sich auf Ihren Besuch. Eintritt frei!
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  • Ist der Architekt mit der Planung bis zur Leistungsphase 4 HOAI (Genehmigungsplanung) beauftragt, so liegt in der Einreichung der Planungsunterlagen durch den Auftraggeber im Rahmen des Baugenehmigungsantrags die Abnahme der Architektenleistung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung des Architekten vorbehaltlos begleicht. Darauf, dass das Bauamt auf der Grundlage der dauerhaft genehmigungsfähigen Planungsunterlagen auch tatsächlich eine Baugenehmigung erteilt, hat der Architekt keinen Einfluss (OLG Köln, Beschl. v. 21.02.2019, 16 U 140/18 – NJW 2019, 1886).

  • Es ist Sache des Planers, den Auftraggeber über bestehende Risiken der Planung und des Bauvorhabens auch dann aufzuklären, wenn der Auftraggeber eine Planungsvorgabe macht (OLG Frankfurt, Urteil v. 23.01.2018, 12 U 111/15).

  • Ist nach der vertraglichen Regelung im Falle der Bauzeitverzögerung für die Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren, begründet die Vertragsklausel nicht nur eine Pflicht des Auftraggeber, Verhandlungen mit dem Auftragnehmer aufzunehmen, sondern auch die Pflicht, in eine zutreffend nach den Mehraufwendungen berechnete Vergütung der Leistungen einzuwilligen. Im Rechtsstreit tritt an die Stelle des Anspruchs auf Verhandlung und Einwilligung der Anspruch auf Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung (OLG Celle, Urteil v. 11.02.2016, 5 U 29/14).



Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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