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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach wie vor verdienen Ingenieurinnen weniger als Ingenieure. Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken beschäftigt sich damit, wie es aktuell in der Baubranche mit der Bezahlung von Ingenieurinnen und Ingenieuren aussieht.

Aber nicht nur die Bezahlung, auch die Altersversorgung ist ein wichtiges Thema. Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau informiert über die Geschäftsergebnisse des Jahres 2018 und die Gewinnverwendung / Dynamisierung für das Jahr 2020.

Mit den Änderungen in der VOB/C ist ab dem 1. Oktober nun auch die Gesamtausgabe der VOB 2019 anzuwenden. Bitte beachten Sie auch unsere Seminartipps.

Am 23. Oktober wurde das neue Gebäudeenergiegesetz GEG beschlossen. Informieren Sie sich in unseren Seminaren über die Änderungen und neuen Anforderungen!

Natürlich haben wir viele weitere spannende Veranstaltungen und Fortbildungen für Sie:

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns darauf, Sie bei uns zu begrüßen!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern

PS: Save the Date - 28. Bayerischer Ingenieuretag - 24.01.2020 - München - Mehr im nächsten Newsletter


4. Forum Ingenieurgeologie - 18.11.2019 - München

Das aktuelle Forum Ingenieurgeologie steht unter dem Motto „Lessons learned - der Umgang mit der Fehlerkultur?“ Dabei sollen unter anderem Hintergründe zu Projekten beleuchtet werden, die fehlgeschlagen sind. Hinsichtlich künftiger Projekte sollen auch der Umgang mit und das Learning aus den Fehlern beleuchtet werden. Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit. Der Eintritt ist frei!
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Bezahlung von Ingenieurinnen und Ingenieuren in der Baubranche

Nach wie vor verdienen Ingenieurinnen weniger als Ingenieure. Wie sieht es aktuell mit der Bezahlung von Ingenieurinnen und Ingenieuren in der Baubranche aus? Warum gelingt es kaum, mehr Frauen für den Beruf der Bauingenieurin zu begeistern? Damit beschäftigt sich Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken in der aktuellen Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung.
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Bayerische Ingenieurversorgung-Bau: Aktuelle Informationen

Am 25. September 2019 fand die zweite Sitzung des Verwaltungsrats im Geschäftsjahr statt. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren u.a. die Geschäftsergebnisse des Jahres 2018, die Gewinnverwendung / Dynamisierung 2020 sowie der Rentenbemessungsfaktor und Satzungsänderungen für das Jahr 2020.
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Gesamtausgabe der VOB 2019 ab 1. Oktober 2019 anzuwenden

Am 1. Oktober 2019 wurden für die nachgeordneten Einrichtungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Änderungen in Teil C der VOB Ausgabe 2019 und damit auch die Gesamtausgabe der VOB 2019 eingeführt (Einführungserlass des BMI vom 23. September 2019).
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Gebäudeenergiegesetz GEG beschlossen - Neue Seminare

Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Informieren Sie sich in unseren Seminaren über die neuen Inhalte und Anforderungen sowie die wesentlichen Änderungen.
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Bundesingenieurkammer: Gespräch mit Staatssekretär Dr. Michael Güntner vom BMVI

Am 28. Oktober 2019 war die Bundesingenieurkammer zu Gast bei Dr. Michael Güntner, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. In dem überaus zielführenden Gespräch ging es um die Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens, die Ingenieurausbildung, die neue „Autobahn GmbH“ und den Deutschen Brückenbaupreis von BIngK und VBI, für den das BMVI die Schirmherrschaft innehat.
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Informationen des Verbandes Freier Berufe 04/2019

In der neuen Ausgabe der Informationen des Verbandes Freier Berufe Bayern kommentiert der VFB das EUGH-Urteil zur HOAI. Einerseits werde durch das Urteil ein Rückschritt zu Lasten der Qualität befürchtet, andererseits wird begrüßt, dass die Existenz von Mindestsätzen nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich dazu beitragen kann, eine hohe Qualität zu gewährleisten. Weitere Themen sind der Besuch bei Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und der Sommerempfang des Verbandes Freier Berufe in Bayern.
Bericht als PDF

Bau Kolloquium 2019/2020 an der UniBw München

Das neue Programm der Veranstaltungsreihe "Bau Kolloquium", das die Universität der Bundeswehr in Kooperation mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau durchführt, ist erschienen. Die Vorträge werden von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau mit jeweils 1,5 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Veranstaltungen sind kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Symposium Bau Innovativ: Innovationen und Strategien im Massivbau - 14.11.2019 - Fürstenfeldbruck

Neben spannenden Fachvorträgen zu aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Massivbau erwartet Sie eine Bauexperten-Fragerunde mit Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, der auch die Vortragsreihe zur integrierten Stadtentwicklung und Nachverdichtung moderiert.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Neuerungen im Arbeitsschutz für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach Baustellenverordnung- 26.11.2019 - München

Das Seminar stellt Neuerungen der Arbeitsschutzgesetzgebung und die damit verbundenen Auswirkungen auf Planung, Ausführung und Zusammenstellung der Unterlage für das spätere Arbeiten vor. Weiterhin wird auf die aktuelle und zukünftige Einbindung des Gesundheitsschutzes in die Ausführungsplanung eingegangen und der neue Präventionsansatz zum verhaltensorientierten Arbeitsschutz vorgestellt.
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Abbruch und Entsorgung schadstoffhaltiger Bausubstanz - 27.11.2019 - München

Schadstoffe in Gebäuden, Innenräumen oder auf Flächen stellen bei neuen Bauaufgaben - egal ob Umbau, Sanierung oder Rückbau - für den Bauherren ein enormes Kosten- und Zeitrisiko dar. Das Seminar zeigt auf, welche üblichen Gefahrenquellen auftreten können und welche Untersuchungen zu empfehlen sind, um diese eingrenzen oder ausschließen zu können. Ebenfalls thematisiert wird die Aufnahme der Untersuchungsergebnisse in Leistungsbeschreibungen und Leistungspositionen.
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Bautechnische Nachweise und Bauordnungsrecht - Vortrag - 7.11.2019 - Amberg

Mit dem Neubau, Umbau oder der Sanierung einer Immobilie kommt auf den Bauherren und die beteiligten Planer eine Fülle von Verpflichtungen zu. Offene Fragen und Missverständnisse können zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Umfassendes Wissen um die bauordnungsrechtlichen Grundlagen trägt dazu bei, diese Unsicherheiten zu beseitigen. Das Regionalforum soll hier Licht ins Dunkel bringen, damit alle Beteiligten besser miteinander wirken können. Eintritt frei!
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Existenzgründung im Ingenieurwesen - 19.11.2019 - München

Für eine erfolgreiche Existenzgründung im Ingenieurwesen gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Informieren Sie sich bei unserem Beratungstag zur Existenzgründung am 19. November 2019 in München über die wichtigsten Voraussetzungen, Anmeldungen und Formalitäten. Unsere Ingenieurreferentin Dipl.-Ing. (FH) M.Eng. Irma Voswinkel steht Ihnen auch für individuelle Fragen zu konkreten Gründungsvorhaben zur Verfügung!
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  • Bei unwesentlichen Mängeln ist der Auftraggeber nicht zur Verwegierung der Abnahme berechtigt. Unwesentlich ist ein Mangel, wenn es dem Auftraggeber zumutbar ist, die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäße Erfüllung anzunehmen und sich mit den sonstigen Mängelrechten zu begnügen. Dies ist anhand von Art und Umfang des Mangels sowie seiner konkreten Auswirkungen nach den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu beurteilen, auf Seiten des Auftraggebers sowohl objektiv anhand der Verkehrsauffassung über die Bedeutung des in Rede stehenden Mangels bzw. seiner Wirkung auf die Gebrauchstauglichkeit als auch subjektiv anhand des konkreten Interesses an einem insoweit mangelfreien Werk und auf Seiten des Auftragnehmers anhand des Aufwandes für die Mängelbeseitigung und eines etwaigen Verschuldens. Bei einer Mehrzahl von Mängeln kann jeder für sich zwar unwesentlich sein, indes die notwendige Gesamtschau zur Annahme einer Wesentlichkeit der Mängel führen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.12.2018, 22 U 93/18).

  • Ist dem Auftragnehmer im Rahmen eines vorzeitig beendeten Werkvertrags die Erstellung eines Aufmaßes nicht mehr möglich, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen bzw. Hilfstatsachen (z. B. auch Materialaufstellungen, Rückschlüsse aus dem vom Auftraggeber geltend gemachten Fertigstellungsaufwand o. ä.) vorträgt, die dem Gericht die Möglichkeit eröffnen, ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen den Mindestaufwand des Auftragnehmers zur Ausführung der Werkleistungen gem. § 287 ZPO zu schätzen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 14.06.2019, 22 U 248/18).

  • Ein Vertrag über eine „betontechnologische Betreuung“ stellt sich - da erfolgsbezogen und einer Architekten-/Ingenieurleistung ähnlich - als Werkvertrag dar (OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.04.2018, 22 U 93/17 – IBR 2019, 440).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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