Im Browser anzeigen
Laden Sie die externen Inhalte um den Newsletter vollständig angezeigt zu bekommen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Hochwasser hat Bayern in den letzten Tagen hart getroffen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau rät vom Hochwasser Betroffenen dazu, unbedingt auf Fachleute zurückzugreifen. Auf www.planersuche.de findet man qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure, die eine baufachliche Einschätzung abgeben können.

In einer weiteren Meldung gibt die die Kammer Tipps zum Umgang mit den entstandenen Schäden und rät dazu, das Wasser nicht vorschnell abzupumpen, da bei überstürztem Handeln zusätzliche Schäden am Gebäude drohen können. Um die Statik des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen, sollten auch hier unbedingt Fachleute für Standsicherheit die Lage bewerten.

"Die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft erfordert Mut und Innovationsgeist. Die CO2-Bepreisung bietet eine sehr große Chance, den notwendigen Wandel hin zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaftsweise zu beschleunigen", sagt Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Edelhäuser in der aktuellen Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung.

Mitte Mai hatte der Vorstand der Kammer ein Gespräch mit Walter Nussel, dem Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung. Auf Bundesebene fand ein weiteres Gespräch zur Umsetzung des Gebäudetyp-e beim Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, statt.

Und hier wieder ein paar kostenfreie oder vergünstigte Veranstaltungstipps für Sie:

Und für Kurzentschlossene gleich noch ein Online-Seminar:

Bewerben Sie sich für den mit 10.000 Euro dotierten Bayerischen Ingenieurpreis 2025! Sie können Ihre Projekte noch bis zum 12. Juli 2024 hier einreichen: www.bayerischer-ingenieurpreis.de

Viel Spaß mit unserem Newsletter und vielen weiteren Neuigkeiten, Veranstaltungen und Fortbildungen!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern

PS: Beteiligen Sie sich an unserer Frage des Monats!


Hochwasser: Wasser nicht vorschnell abpumpen

Wer vom aktuellen Hochwasser betroffen ist, möchte verständlicherweise so schnell wie möglich das Wasser wieder aus seinem Haus bekommen. Doch wer vorschnell den Keller leerpumpt, kann den Schaden dadurch noch vergrößern. Ist der Grundwasserstand sehr hoch, dann kann ein schnelles Abpumpen die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau rät Betroffenen, erst die Einschätzung von Fachleuten einzuholen, bevor sie abpumpen.
Mehr Infos

Fachleute für Hochwasser-Betroffene

Wie lassen sich durch das Hochwasser entstandene Schäden beheben oder drohende Schäden begrenzen – diese Frage treibt alle Hochwasser-Betroffenen um. Als Laie ist es oft nur schwer zu beurteilen, was getan werden sollte und was besser nicht. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bietet in diesen Fragen ihre Hilfe an. Auf www.planersuche.de können Betroffene nach qualifizierten Ingenieurinnen und Ingenieuren suchen, die eine baufachliche Einschätzung abgeben können.
Mehr Infos

CO2-Bepreisung: Ein Hebel für den Klimaschutz

"Die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft erfordert Mut und Innovationsgeist. Die CO2-Bepreisung bietet eine sehr große Chance, den notwendigen Wandel hin zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaftsweise zu beschleunigen. Es ist an der Zeit, diese Werkzeuge auch im Bauwesen klug und gerecht einzusetzen", sagt Klaus-Jürgen Edelhäuser, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in der aktuellen Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung.
Mehr Infos

Kammervorstand im Gespräch mit Walter Nussel, dem Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung

Um überbordenden und wenig effizienten Vorschriften entgegenzutreten, hat die Bayerische Staatsregierung einen eigenen Beauftragten für Bürokratieabbau eingesetzt. Walter Nussel, MdL, hat dieses Amt bereits seit 2017 inne. In dieser Funktion steht der Mittelfranke bereits seit einigen Jahren mit der Kammer in Kontakt. Am 16. Mai fand nun ein weiteres Treffen mit dem Kammervorstand statt, bei dem u.a. über Vergaberegelungen, Grenzwerte für den technischen Gebäudebetrieb und die DIN-Normen gesprochen wurde.
Mehr Infos

Bund und Bauverbände unterzeichnen Charta für bessere Zusammenarbeit bei Bundesautobahnprojekten

Bauprojekte an Bundesautobahnen sind technisch und organisatorisch komplex. Damit alle Projektbeteiligten Bauprozesse vorausschauend und im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Bauabwicklung bestmöglich bewältigen können, ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Bauunternehmen wichtig. Jetzt haben der Bund und die Bauverbände eine Charta für eine bessere Zusammenarbeit bei Bundesautobahnprojekten unterzeichnet.
Mehr Infos

Bundesjustizminister bereitet Gesetzentwurf zum Gebäudetyp-e vor

Die Kammern der planenden Berufe arbeiten intensiv an der Umsetzung des „Einfach Bauen: Gebäudetyp-e“. Dem Bauvertragsrecht fällt dabei eine entscheidende Rolle zu. Kostengünstigeres Bauen wird in der Praxis erst durch rechtssicheren Verzicht auf sogenannte „Komfort-Standards“ ermöglicht. Dazu fand am 17. Mai 2024 erneut ein Gespräch beim Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, statt.
Mehr Infos

So schützen wir unsere kritischen Infrastrukturen

Mit dem fortschreitenden Klimawandel werden Extremwetterereignisse wie die Flut im Ahrtal oder längere Dürreperioden immer häufiger. Aber auch Cyberangriffe und Kriege haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Besonders die kritischen Infrastrukturen müssen in Krisenfällen aufrechterhalten werden, um die Bevölkerung vor weiteren Eskalationen zu schützen. Über mögliche Schutzmaßnahmen, Forderungen an Politik und Gesellschaft sowie Grenzen des Möglichen haben Fachleute in der Tagung "Sicher in die Zukunft?" der Akademie für Politische Bildung und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau diskutiert.
Mehr Infos

AI Act verabschiedet

Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat mit dem AI-Act das erste Gesetz zur Regulierung von KI weltweit und damit einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union verabschiedet. Die Bundesregierung muss nun den sogenannten "AI Act" in nationales Recht umsetzen. Die KI-Verordnung ist das weltweilt erste umfassende Regelwerk für KI.
Mehr Infos

BIM in der Praxis: 2. Regionaler Erfahrungsaustausch Nordbayern - 11.07.2024 - Ansbach

Der 2. Regionale BIM-Erfahrungsaustausch in Nordbayern lädt alle Akteure im Bau-Planungsprozess und diejenigen, die Gebäude betreiben, zur Teilnahmen ein. Auf dem Programm stehen Impulsvorträge zu  "Was braucht es für BIM?", "Wo stehen wir aktuell mit BIM?" und "Wie schnell können wir BIM?", Barcamp-Sessions, in denen Sie aktiv mitgestalten und Ihre Erfahrungen und Ideen einbringen können sowie Diskussionsrunden. Ab 17 Uhr gibt es dann das Sommerfest der buildingSMART Regionalgruppen Bayern mit Gelegenheit zum Netzwerken. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich bis Donnerstag, 27.06.2024 an – der Eintritt ist frei!
Mehr Infos

DFG bewilligt zweite Förderphase für Sonderforschungsbereich/Transregio zu materialminimierten Carbonbetonstrukturen

Große Freude in Dresden, Aachen und Hamburg. Die immensen Anstrengungen der letzten Monate haben sich gelohnt. Nach einer sehr erfolgreich verlaufenen Begehung durch die Gutachtergruppe und Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im März 2024 in Aachen wurde dem Projektteamjetzt die frohe Kunde übermittelt: Der Sonderforschungsbereich/Transregio 280 (SFB/TRR) wird fortgesetzt!
Mehr Infos

Türen auf mit der Maus - 03.10.2024 - Bundesweit

Am 3. Oktober 2024 heißt es wieder in ganz Deutschland „Türen auf mit der Maus“ und Kinder erhalten spannende Einblicke in ihre Berufswelt von morgen. Die Anmeldung ist bis zum 20. August 2024 möglich. Am letztjährigen Aktionstag der Sendung mit der Maus hatte unser Kammermitglied Andreas Schneider von HFS Ingenieure das Vergnügen, 20 potenzielle Nachwuchs-Bauingenieurinnen und -ingenieure im HFS-Büro in Regensburg begrüßen zu dürfen.
Mehr Infos

Deutscher Brückenbaupreis 2025 ausgelobt!

Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI loben den Deutschen Brückenbaupreis 2025 aus, der am 19. März 2025 vergeben wird. Gesucht werden noch bis 31. August 2024 herausragende Neubauten, Instandsetzungen und Ertüchtigungen im Brückenbau in den Kategorien Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie Fuß- und Radwegbrücken. In der Kategorie Nachhaltigkeit wird ein Sonderpreis für eine herausragende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen vergeben.
Mehr Infos

Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen - 26.06.2024 - Online

Mit dem Wachstumschancengesetz (WtcG) vom 22.03.2024 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich zur Pflicht. Ab 2025 müssen Sie in der Lage sein, elektronische Rechnungen von ihren Geschäftspartnern zu empfangen und zu bearbeiten. Eine per E-Mail versandte Rechnung im PDF-Format gilt dabei ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung. Welche gesetzlichen Anforderungen und Regelungen Sie beachten müssen und welche Schritte notwendig sind, um sich auf die Einführung vorzubereiten erfahren Sie im Online-Vortrag von unserem Referenten Sven Sommer vom Mittelstand-Digital Zentrum Leipzig-Halle.
Mehr Infos

Nachhaltig bauen mit „grünem Stahl“

Welche Baustoffe brauchen wir für nachhaltiges Bauen, das in die Zukunft trägt? Fachleute wie Architekten, Planer oder Bauingenieure wissen, dass es ein ganz besonderer Baustoff ist, den man im breiten Bewusstsein kaum auf dem Schirm hat: Stahl. Bauen mit Stahl war immer schon nachhaltiges Bauen mit Zukunft – wenn auch mit dem Wermutstropfen, dass die energieintensive Herstellung mittels fossiler Energieträger naturgemäß mit CO2-Emissionen verbunden war. Doch heute und in Zukunft soll das Bauen mit Stahl nicht nur nachhaltiger, sondern zunehmend auch grüner denn je werden.
Mehr Infos

XPlanung: Die digitale Lösung für effiziente Bauleitplanung | Infovortrag (Online)

Seit Februar 2023 sind  alle Planwerke der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung XPlan-konform zu erstellen. Dabei unterscheidet man in der Praxis zwischen teilvektorieller und vollvektorieller Erfassung. Bei dieser Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden neben Grundlagen und Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen praxisorientierte Hinweise aus der Sicht der Planenden. Die Referenten stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Mehr Infos

Bayerischer Ingenieurpreis 2025 - 10.000 Euro Preisgeld - Bis 12. Juli 2024 Projet einreichen!

Mit dem Ingenieurpreis prämiert die Bayerische Ingenieurekammer-Bau große und kleine Ingenieurleistungen, Projekte und Bauwerke aller Fachrichtungen, die auf ihre ganz besondere Weise herausstechen. Mitmachen lohnt sich: Der Ingenieurpreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung mit rund 1000 Teilnehmenden erfolgt beim Bayerischen Ingenieuretag am 17. Januar 2025 auf der Messe BAU in München. Reichen Sie Ihre Projekte bis zum 12. Juli 2024 ein.
www.bayerischer-ingenieurpreis.de


Info-Vortrag: Traineeprogramm 2024/2025 - 27.06.2024 - Online - Kostenfrei!

Bei unserem kostenfreien Online-Vortrag am 27. Juni um 10 Uhr erfahren Sie alles Wissenswerte zum Traineeprogramm! Wir freuen uns auf Arbeitgeber, die an einer gezielten und praxisgerechten Förderung ihrer Mitarbeiter/innen interessiert sind - und natürlich auf alle jungen Ingenieur/innen, die einen Blick über den Tellerrand auf das breite Spektrum des Bauwesens suchen, um sich selbstbewusst und fundiert in interdisziplinären Teams einzubringen. Bei Anmeldung bis zum 31. Juli 2024 gibt es 10 % Jubiläumsrabatt!
Weitere Infos

B2RUN Firmenlauf am 17. Juli 2024 in München - Jetzt anmelden und mitlaufen!

Am 17. Juli 2024 fällt der Startschuss für den B2RUN Firmenlauf 2024 im Münchner Olympiapark. Auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau stellt unter dem Motto "Keep on runnING" wieder ein Laufteam mit laufbegeisterten Kammermitgliedern. Auf altbekannter Strecke geht es die gut 6 Kilometer durch den Münchner Olympiapark. Auf dem Programm stehen Laufen mit einem begeisterten Kammerteam und Netzwerken bei einer anschließenden Stärkung. Bis zum 14. Juni 2024 anmelden und mitlaufen!
Weitere Infos


Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Schallschutz im Holzbau - 12.-13.06.2024

Das Grundlagenseminar am 12.06. richtet sich an Bauingenieure, Fachplaner und Architekten, die in ihren Planungen mit den Fragestellungen des Schallschutzes in Holzbauten (Holzmassivbau, Holzständerbau, Mischbauweisen) konfrontiert sind. Gerne können aktuelle Problemstellungen aus der eigenen Projektbearbeitung diskutiert bzw. Lösungsansätze dargestellt werden.
Im Workshop am 13.06. werden aufbauend auf dem Kurs vom 12.06. die neuen Nachweis- und Rechenverfahren detailliert erläutert. Anhand von Fallbeispielen werden exemplarische Nachweisberechnungen zum Luft- und Trittschallschutz für den Holz- und Leichtbau durchgeführt. Ausführungsbeispiele werden anhand von realen Bauvorhaben erläutert und besprochen.
Mehr Infos

Flachdachabdichtung - Risiken kennen und regeln   - 18.06.2024 - online

Dieses Seminar klärt zunächst, welche Vereinbarungsbedarfe sich unter Berücksichtigung der aktuellen Regelwerkssituation (DIN 18531, Flachdachrichtlinie) ergeben können. Sodann werden haftungsrelevante Aspekte im Umgang mit der vorhandenen (Bestands)Konstruktion, der „Praxisbewährung“ von Baustoffen- und Verfahren sowie den hohen Anforderungen an die Ausführungssorgfalt fokussiert
Mehr Infos

Ökobilanz (LCA) – Theoretische Grundlagen und Durchführung gemäß Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) 27.06.2024

Das Seminar gibt einen Überblick über die theoretischen Grundlagen zur Ökobilanz und zeigt anhand von praktischen Beispielen, wie eine LCA gemäß Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) durchgeführt werden muss. Es richtet sich somit an alle Planerinnen und Planer, welche die Grundlagen zur Ökobilanz erlernen und diese künftig im Rahmen der KFN-Förderung praktisch anwenden möchten.
Mehr Infos


Regionalforum Oberfranken - 27.06.2024 - Bayreuth - Kostenfrei!

Oberfrankens längster Tunnel: Bundesstraße B289 mit Ortsumfahrung Kauerndorf - 27.06.2024 - Bayreuth - Kostenfrei!

Staus, Unfallhäufungen, Belastung für die Anwohner und Autofahrer, kein Trinkwasserschutz – so die derzeitige Situation in Kauerndorf. Das soll sich ändern: Derzeit entsteht hier eine 2 Kilometer lange Ortsumfahrung mit Oberfrankens längstem Tunnel. Sie trägt zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die gesamte Region bei. Denn damit wird das letzte verbliebene Nadelöhr für den Verkehr auf der B 289 zwischen Kulmbach und der A 9 beseitigt, eine Entlastung für Anwohner und Autofahrer. Im Rahmen des Regionalforums erfahren Sie mehr zum Bauprojekt. Die Teilnahme ist kostenfrei!
Mehr Infos

Digitale Sprechstunde: Der Schritt in die Selbstständigkeit - 12.06.2024 - Online - Kostenfrei

Eine Existenzgründung im Bauwesen will wohl überlegt und gut durchdacht sein. Bei der digitalen Sprechstunden mit unserer Ingenieurreferentin Irma Voswinkel am 12. Juni 2024 erfahren Sie alles Wissenswerte zur Existenzgründung und dem erfolgreichen Schritt in die Selbstständigkeit. Wir freuen uns auf Sie! Gleich anmelden - die Teilnahme ist kostenfrei!
Mehr Infos

KoBI-Symposium 2024 - 12./13.06.2024 - München / Online - Kostenfrei!

Das KoBI-Symposium 2024 befasst sich mit dem Thema „Klimaneutrale Bauwerke als Ziel beim öffentlichen Auftraggeber“ und wendet sich an alle öffentlichen Bauherren und Betreiber, Nutzer, Planer, Firmen, Prüfeinrichtungen, Hersteller und am Bau Beteiligten. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Kooperationspartner und mit einem Vortrag von Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken zu „Sustainable Bavaria“ und einer Posterpräsentation vertreten. Das Symposium kann entweder vor Ort im Max-Planck-Haus in München oder online als Live-Stream besucht werden. Die Teilnahme ist kostenfrei!
Mehr Infos

Münchener Gespräche: Beweisbeschlüsse - Werkvertrag -Gebäudetyp-E - Nachhaltigkeit - 19.06.2024 - München

Bei der gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung für Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Richter und Sachverständige geht es zum einen um die Qualität und Komplexität von Beweisbeschlüssen und zum anderen um die Erfolgsverpflichtung im Werkvertrag, den Gebäudetyp-E sowie das nachhaltige und ressourcenschonende Bauen. Kammermitglieder erhalten ermäßigte Gebühren.
Mehr Infos


  • Wird ein Hausgrundstück mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch das Terrassendach wiederholt Regenwasser ein, ist dies regelmäßig nicht nur ein bloßes Symptom für einen Sachmangel; vielmehr begründet bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Sachmangel. Klärt der Verkäufer eines Hausgrundstückes den Käufer nicht über Wassereintritte durch ein Terrassendach auf, handelt er arglistig, auch wenn er deren Ursache(n) nicht oder nur teilweise kennt (BGH, Urteil v. 27.10.2023, V ZR 43/23).

  • Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Wandhöhe sowie zu Gestaltungsanforderungen sind grundsätzlich nicht drittschützend. Von einer nachbarschützenden Wirkung einer Festsetzung ist daher ausnahmsweise dann auszugehen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden planerischen Willen erkennbar sind. Bei einer Befreiung von einer Festsetzung, die nicht (auch) den Zweck hat, die Rechte der Nachbarn zu schützen, richtet sich der Nachbarschutz lediglich nach den Grundsätzen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots. Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (VGH Bayern, Beschl. v. 24.11.2023, 15 Cs 23.1816).

  • Die einseitige Vorgabe der Vergabestelle, bei Nichtverwendung eines in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts gelte ein Angebot „als nicht abgegeben“, steht der Einordnung als rechtsverbindliches Angebot nicht entgegen. Die Nichtverwendung eines von der Vergabestelle vorgegebenen Formblatts führt auch nicht ohne Weiteres zur Formnichtigkeit des Angebots. Der Ausschluss eines Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV wegen Nichtwahrung einseitiger Formvorgaben bezieht sich nur auf Vorgaben im Rahmen des § 53 VgV (OLG Rostock, Beschl. v. 01.02.2023, 17 Verg 3/22 – VergabeR 2024, 143).

  • Bei freier Kündigung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die gesamte vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber u.a. ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. In Bezug auf Personalkosten liegt eine Ersparnis nur dann vor, wenn diese infolge der Kündigung nicht mehr anfallen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Personal infolge der Kündigung nicht mehr eingestellt werden muss oder bei dem Auftragnehmer nicht mehr beschäftigt wird. Dagegen ist es grundsätzlich keine Frage der ersparten Aufwendungen, wenn das Personal weiter beschäftigt und für andere Aufträge eingesetzt wird (OLG Celle, Beschl. v. 25.01.2023, 4 U 4/22).


Die Kammer auf LinkedIn
Die Kammer auf Facebook
Die Kammer auf Instagram
Die Kammer auf XING

Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

Sie können diesen Newsletter jederzeit hier abbestellen. Datenschutz - Impressum - AGB