17.09.2024 09:00 - 12:00 Uhr Internet K2428
Die Bauordnung stellt eine Reihe von Anforderungen an Rettungswege, damit die Schutzziele des Art. 3 – „Allgemeine Anforderungen“ – und Art. 12 – „Brandschutz“ – der BayBO erfüllt werden können. Die Rettungswege dienen nicht nur den Benutzern einer baulichen Anlage, im Gefahrenfall das Gebäude verlassen oder darüber gerettet werden zu können. Sie dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr auch als Angriffswege für die Rettung von Menschen und Tieren sowie zur Durchführung wirksamer Löscharbeiten.
Das Seminar erläutert die baurechtlichen Anforderungen an den ersten und zweiten Rettungsweg. Für den zweiten Rettungsweg werden auch die Anforderungen erläutert, die sich aus der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ ergeben. Darüber hinaus werden ergänzend die ab 01.02.2021 geänderten Anforderungen an den zweiten Rettungsweg erläutert.
Seminartipp: Rettungswege von Garagen und Sonderbauten
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