Präsidium und Vorstand

Der Vorstand der Kammer besteht aus neun Mitgliedern: dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und sechs weiteren Vorstandsmitgliedern. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren von der Vertreterversammlung gewählt.

Der Präsident vertritt die Kammer in der Öffentlichkeit. Ihm zur Seite stehen der 1. und 2. Vizepräsident. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer. In den Vorstandssitzungen werden alle wesentlichen Themen behandelt, die sich mit der Berufsausübung, der Berufs- oder der Kammerpolitik befassen.

Präsidiumsmitglieder

Vorstandsmitglieder

© Portraitfotos: Tobias Hase

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