24.09.2024 09:00 - 12:00 Uhr Internet K2429
Die Bauordnung stellt eine Reihe von Anforderungen an Rettungswege, damit die Schutzziele des Art. 3 – Allgemeine Anforderungen – und Art. 12 – Brandschutz – der BayBO erfüllt werden können. In Sonderbauten können diese Regelungen u. U. nicht ausreichend sein und es können deshalb in Verordnungen oder bauaufsichtlich eingeführten Richtlinien ergänzende Anforderungen vorhanden sein. In diesen Regelwerken können entweder erhöhte Anforderungen aber auch Erleichterungen vorgesehen sein.
Die Rettungswege dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr auch als Angriffswege für die Rettung von Menschen und Tieren sowie zur Durchführung wirksamer Löscharbeiten.
Das Seminar behandelt die Anforderungen an Rettungswege in
Dabei werden insbesondere erläutert, welche materiellen Anforderungen an die beiden Rettungsweg gestellt werden und ob die zweiten Rettungswege über die Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt werden dürfen oder ob sie baulich, in Form einer 2. Treppe sein müssen.
Vorkenntnisse: Anforderungen an Rettungswege der BayBO
Seminartipp: Rettungswege gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung
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