16.09.2024 15:00 - 17:00 Uhr Online I2419
Durch die Streichung des § 3 Abs. 7 S: 2 VgV und der damit einhergehenden stark gestiegenen Anzahl an VgV-Verfahren für Planungsleistungen, sehen sich der Großteil der Ingenieurinnen und Ingenieure mit der komplexen Materie des europarechtlichen Vergaberechts im Oberschwellenbereich konfrontiert.
In dem Seminar wird den Teilnehmenden gezeigt, worauf aus Bietersicht bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich geachtet werden muss, was die Rechte der Bieter sind und wie diese durchgesetzt werden können. Zudem sollen aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung an die Teilnehmenden vermittelt werden.
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Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 02.09.2024 | € 85,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 03.09.2024 | € 105,00 |
Nichtmitglieder | € 135,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen
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