Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Neues BGH-Urteil - Vorsicht bei Rechtsdienstleistungen durch Ingenieure (Online-Seminar)


11.06.2024     16:00 - 17:30 Uhr     Online     X2413         

Neues BGH-Urteil: Vorsicht bei Rechtsdienstleistungen durch Ingenieure?

Ein sogenannter "Sonderberater Recht" ist seit einem BGH-Urteil vom 09.11.2023 (VII ZR 190/22) in aller Munde und wird auch in den sozialen Medien intensiv diskutiert. Hintergrund ist, dass Rechtsfragen in konkreten Angelegenheiten Anwälten vorbehalten bleiben sollen; so regelt es das sog. Rechtsdienstleistungsgesetz.

Allerdings haben viele Tätigkeiten der Architekten und Ingenieure unmittelbar mit Rechtsthemen zu tun, z.B. bzgl. der Baugenehmigung, der Schriftverkehr, die Prüfung von Nachträgen "dem Grunde nach", das Vergabegesprächsprotokoll usw. Im engeren Sinne der BGH-Entscheidung wären in all diesen Fällen nunmehr Rechtsanwälte einzuschalten, bevor die Ingenieure die Angelegenheit technisch bearbeiten können.

Ist nun also in jedem Projekt immer und von Anfang an ein begleitender Rechtsanwalt erforderlich?

Viele Posts in Online-Medien lassen einen dies glauben. Ist der "Sonderberater Recht" eher marketingtechnisch zu verstehen? Oder was hat es mit ihm und der eingangs genannten Rechtsprechung auf sich? Das Seminar versucht eine objektive Einordnung zu geben:

  • Facts: Was hat der BGH entschieden?
  • Was folgt hieraus unmittelbar für den Architekt und Ingenieur?
  • Wann ist ein Anwalt erforderlich?
  • Was oder wer ist der sog. „Sonderberater Recht“?
  • Wo liegt die Grenze der erlaubten (rechtsnahen) Tätigkeit der Architekten und Ingenieure?
  • Steigen die formalen Anforderungen an Projekte weiterhin?

Referenten

  • Dr. Hendrik Hunold
    Rechtsanwalt und Fachanwalt und Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht, Mediator
    HF plus P Rechtsanwälte Partnerschaft mbB 

  • Dipl.-Ing. Univ. Architekt Christian Spotka
    Freier Sachverständiger für die Honorare der Leistungen der Architekten und Ingenieure 
    PLAN C Spotka plus Martinez GbR

Anleitung zu unseren Online-Seminaren


11.06.2024


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 2.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Sachverständige für Geotechnik
  • Sachverständige für Sicherungsbauwerke
  • Koordinatoren nach Baustellenverordnung


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 28.05.2024 € 49,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 29.05.2024 € 69,00
Nichtmitglieder € 89,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen


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