Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Nachtragsprüfung nach BGB und VOB/B


01.10.2020     09:00 - 17:00 Uhr     München     V2039         

Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechtes ab dem 01.01.2018 wurden neue Spielregeln für Bauverträge eingeführt, die von den bisherigen Grundsätzen des VOB/B-vertrages maßgeblich abweichen. Auch wenn in der Folge die überwiegende Anzahl an Bauverträgen nicht nach diesen Grundsätzen des Werkvertragsrechtes abgeschlossen wurden, die Praxis das Gesetz also überwiegend ignoriert hat, war von Beginn an klar, dass sich auch Auswirkung auf die Nachtragspraxis bei Vereinbarung der VOB/B ergeben können. Quasi einem Paukenschlag gleichend hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen Ende 2019 klargestellt, dass die bisherigen Grundsätze, dass bei Vereinbarung der VOB/B der Grundsatz, dass der gute Preis gut und der schlechte Preis schlecht bleiben, nicht mehr gelten muss.

Vielmehr können die Grundsätze des gesetzlichen Bauvertragsrechtes nun auch bei Vereinbarung der VOB/B hinsichtlich der Nachtragsvergütung gelten.

Insofern müssen sich alle Baubeteiligten trotz aller bisher geübten Kritik am gesetzlichen Bauvertragsrecht den neuen Herausforderungen stellen und Übung in der Praxis mit der neuen Lage erlangen.

Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof nunmehr auch mit Urteil aus Januar 2020 klar gestellt, wie Entschädigungsansprüche zu berechnen sind. Auch dieses Verfahren, dass bereits im Herbst 2019 von einem der beiden Referenten mitentwickelt und veröffentlicht und nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist, ist Inhalt dieses Seminars.

Das hier angebotene Seminar unterscheidet sich von den überwiegend angebotenen Seminaren dadurch, dass Fragen, wie Nachträge in Zukunft aufzustellen und zu prüfen sind, was z.B. tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen darstellen, wie der Entschädigungsanspruch darzulegen und zu berechnen ist etc. aus rechtlicher, baupraktischer und kalkulatorischer Sicht und anhand von Nachtragsbeispielen vom Praktiker für Praktiker vermittelt wird.

Themen

  • Grundlagen der Nachtragsberechnung nach dem gesetzlichen Bauvertragsrechts
    - Änderung des vereinbarten Werkerfolgs und Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich ist
    - Form und Inhalt des Begehrens, Anordnung und 30-Tages-Frist
    - Die Höhe des Vergütungsanspruchs im Sinne von § 650c BGB
  • Grundlagen der Nachtragsberechnung im VOB/B-Vertrag nach der Methode der Preisfortschreibung
    - Anordnungen geänderter und nicht vorgesehener Leistungen, Unterschiede zum gesetzlichen Werkvertragsrecht
    - Berechnung der Vergütung bei geänderten Mengen und Leistungen sowie bei zusätzlichen Leistungen, Unterschiede zum gesetzlichen Werkvertragsrecht
    - Grenzen der Preisfortschreibung
  • Grundlagen der Nachtragsberechnung im VOB/B-Vertrag nach der Methode der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge im Sinne des Urteils des BGH vom 08.08.2019 und 21.11.2019
  • Darlegung und Berechnung des Entschädigungsanspruchs im Sinne des Urteils des BGH vom 30.01.2020

Zielgruppe

  • Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.

Referenten

  • Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch
    Hochschule Karlsruhe, BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT mbB, München,von der IHK für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen,Wirtschaftsmediator (IHK),
    Autor zahlreicher Fachbücher und Veröffentlichungen
  • Prof. Dr. jur. Bastian Fuchs, LL.M.
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht,
    Universität der Bundeswehr München,
    LEUPHANA Universität zu Lüneburg,
    TOPJUS Rechtsanwälte Kupferschmid & Partner, München,
    Autor zahlreicher Fachbücher und Veröffentlichungen


01.10.2020 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 8.75 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Koordinatoren nach Baustellenverordnung


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 08.09.2020 € 245,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 09.09.2020 € 310,00
Nichtmitglieder € 380,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)


Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

Zu den Fortbildungen der Ingenieurakademie Bayern

Das Team der Akademie

Victoria Runge, Rada Bardenheuer, Jennifer Wohlfarth, Theresia Richter
+49 (0) 89 419434-35/-31/-33/-36
akademie@bayika.de
Alle Kontaktdaten

Unsere Referenten/innen

Unsere Referenten und Referentinnen

Akademieprogramm

Akademieprogramm

Fortbildungskalender

Fortbildungskalener

Online-Seminare - Anleitung

Online-Seminare - Anleitung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München