Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Baugefährdung nach § 319 StGB (Präsenzseminar / Online-Seminar)


20.10.2020     09:00 - 13:15 Uhr     München     K2031         

Verstoß gegen die allgemein anerkannte Regel der Technik und seine strafrechtlichen Konsequenzen, oder wenn der Staatsanwalt mitspielt.

Seit Einführung der VOB/C in den 50er Jahren hat sich der überwiegende Teil als allgemein anerkannte Regel der Technik etabliert. Daneben existieren noch weitere anerkannte Regeln der Technik. Ein Verstoß hiergegen führt zivilrechtlich zu einer mangelhaften Leistung. Was den am Bau Beteiligten jedoch nicht bewusst ist, dass ein solcher Verstoß auch strafrechtliche Konsequenzen in Form der Baugefährdung nach § 319 StGB haben kann. Danach macht sich bereits strafbar, wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet. 

Das Seminar soll den Bauschaffenden die zum eigenen Schutz dringend benötigte Sensibilität im Umgang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, allen voran der VOB/C geben.

Straf- und Baurecht 

  • Einleitung in strafrechtliche Grundbegriffe
    - Objektiver und subjektiver Tatbestand
    - Rechtswidrigkeit und Schuld
    - Gefährdungsdelikt
    - Unterlassen
  • Strafbarkeit nach § 319 StGB inkl. Rechtsprechung
    - Historie
    - Tatobjekt
    - Täterkreis
    - Tathandlung
    - Subjektiver Tatbestand
    - Konkurrenzen

Baubetrieb 

  • HOAI
    - Grundlagenermittlung
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • VOB/A
    - Bieterhinweise
  • VOB/B
    - Bedenkenanzeige 
    - Behinderungsanzeige
  • VOB/C        
    - DIN 18299
    - DIN 18300 Erdarbeiten
  • Arbeiten mit kontaminierten Stoffen und Bauteilen
    - DIN 18303 Verbauarbeiten
    - DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten
  • ASR A 5.2
     - Arbeitsschutzregel

Referenten

  • Dipl.-Ing.(FH) Andreas Thiele
    von der IHK München ö. b. u. v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau
  • Rechtsanwalt Dr. jur. André Schneeweiß
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und für Verwaltungsrecht
    TOPJUS Rechtsanwälte

Hinweis
Maximale Teilnehmerzahl vor Ort ist auf 10 Personen begrenzt

Melden Sie sich hier zum Online-Seminar an! 

Dieses Seminar wird live übertragen. Weitere Anmeldungen zum Live-Streaming sind noch möglich. 



Bei Anmeldung zum Live-Seminar erhalten Sie zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine E-Mail mit dem Zugangslink zur Teilnahme sowie einen Hinweis, mit welchem Sie vor der Teilnahme die Systemanforderungen überprüfen können. Um teilnehmen zu können, benötigen Sie lediglich einen Computer mit Internetanschluss, Headset bzw. Lautsprecher und/oder Mikrofon/Telefon.


20.10.2020 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 5.25 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Sachverständige für Geotechnik
  • Sachverständige für Sicherungsbauwerke
  • Koordinatoren nach Baustellenverordnung


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 28.09.2020 € 175,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 29.09.2020 € 225,00
Nichtmitglieder € 295,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Getränke und Pausen-Snacks


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