20.10.2020 09:00 - 13:15 Uhr München K2031
Verstoß gegen die allgemein anerkannte Regel der Technik und seine strafrechtlichen Konsequenzen, oder wenn der Staatsanwalt mitspielt.
Seit Einführung der VOB/C in den 50er Jahren hat sich der überwiegende Teil als allgemein anerkannte Regel der Technik etabliert. Daneben existieren noch weitere anerkannte Regeln der Technik. Ein Verstoß hiergegen führt zivilrechtlich zu einer mangelhaften Leistung. Was den am Bau Beteiligten jedoch nicht bewusst ist, dass ein solcher Verstoß auch strafrechtliche Konsequenzen in Form der Baugefährdung nach § 319 StGB haben kann. Danach macht sich bereits strafbar, wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
Das Seminar soll den Bauschaffenden die zum eigenen Schutz dringend benötigte Sensibilität im Umgang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, allen voran der VOB/C geben.
Straf- und Baurecht
Baubetrieb
Referenten
Hinweis
Maximale Teilnehmerzahl vor Ort ist auf 10 Personen begrenzt
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 28.09.2020 | € 175,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 29.09.2020 | € 225,00 |
Nichtmitglieder | € 295,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Getränke und Pausen-Snacks
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