Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Brandschutznachweise Geb.-Klasse 1-5


10.09.2020 - 12.09.2020     München     L2030         

Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz ist für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben nachzuweisen.

Der Brandschutznachweis muss erstellt sein von Personen,

  • die für das Bauvorhaben bauvorlageberechtigt sind - die in der Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure geführten Personen müssen nicht zusätzlich in der Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz eingetragen sein, oder
  • von Nachweisberechtigten für Brandschutz, die die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen haben und in der von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführten Liste eingetragen sind.

Neben der Vermittlung von Vorschriften, Grundlagen, Inhalten und Kenntnissen zur Erstellung von Brandschutznachweisen bietet der Lehrgang die Möglichkeit, die „erforderlichen Kenntnisse“ des Brandschutzes zu erwerben, die bei der Eintragung als Nachweisberechtigte/r für den Brandschutz nachzuweisen sind. Neben dem Erwerb der „erforderlichen Kenntnisse“ wird auch auf die Grenzen zu den Sonderbauten eingegangen.

Teilnehmer, die sich in die Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz eintragen lassen wollen, müssen den Lehrgang mit einer schriftlichen Prüfung abschließen. Zur Prüfung werden Teilnehmer zugelassen, die mind. 85 % der Lehrgangsdauer anwesend waren. Die Prüfungsordnung hängt zur Einsicht aus.

Vorkenntnisse

Grundkenntnisse im vorbeugendem baulichem Brandschutz erforderlich
Alternativ Teilnahme am Lehrgang Vorbeugender baulicher Brandschutz

Referenten

  • Ltd. Branddirektor a.D. Dipl.-Ing. (FH) Joseph Messerer

  • Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. (FH) Peter Bachmeier
    Branddirektion München

Hinweis

Gemäß Art. 62b Abs. 1 Nr. 1 BayBO darf der Brandschutznachweis u.a. von Personen erstellt werden, die für das Bauvorhaben bauvorlageberechtigt sind.
Die in der Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure geführten Personen müssen daher nicht mehr in der Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz eingetragen sein.

Für Informationen zur Listeneintragung steht Ihnen Frau Voswinkel unter 089 419434-29 oder i.voswinkel@bayika.de gerne zur Verfügung.

 

DENA Fortbildungsanerkennung

Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizient-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand) angerechnet.


10.09.2020 Seminarinhalte Tag 1

11.09.2020 Seminarinhalte Tag 2

12.09.2020 Seminarinhalte Tag 3


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 24.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 17.08.2020 € 445,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 18.08.2020 € 535,00
Nichtmitglieder € 655,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)


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Zu den Fortbildungen der Ingenieurakademie Bayern

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+49 (0) 89 419434-35/-31/-33/-36
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