Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Blitzschutzsysteme baurechtskonform planen und errichten


21.09.2021     09:00 - 16:30 Uhr     München     V2145         

Blitzschutz - Foto: Tsvetoslav Hristov / Pexels

Die Bayerische Bauordnung fordert im Art. 44, dass bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, dauernd mit wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen sind. Darüber hinaus werden Blitzschutzanlagen explizit in Sonderbauverordnungen gefordert.

Im Widerspruch dazu steht die DIN EN 62305-2 bzw. VDE 0185-305-2 - Blitzschutz-Teil 2; Risiko-Management. Danach ist es auf Grund einer Risikoanalyse möglich, die Notwendigkeit des Blitzschutzes für bauliche Anlagen zu ermitteln.

Leider ist in letzter Zeit festzustellen, dass eine Vielzahl von Gebäuden - auch Sonderbauten - ohne Blitzschutzanlagen errichtet wurden, nachdem Blitzschutzanlagen auf Grund der Risikoanalyse für nicht mehr erforderlich gehalten werden.

Dazu sollte man jedoch wissen, dass diese Norm eine Reihe von Unstimmigkeiten (Fehler) aufweist, die zu einem vollkommen falschen Ergebnis führen können. So ist z. B. allein durch die Anschaffung eines Feuerlöschers (!) das Risiko für einen Kindergarten soweit zu minimieren, dass eine Blitzschutzanlage entbehrlich werden soll. Es sind mittlerweile eine Reihe von Fällen bekannt, bei denen Blitzschutzanlagen von Schulen, Schulturnhallen (Versammlungsstätten) und Verkaufsstätten rückgebaut wurden, um die Wartungs- und Reparaturkosten einzusparen. Dass durch fehlende Blitzschutzanlagen sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen ggf. nicht mehr funktionieren, scheint dabei nicht berücksichtigt zu werden.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat darauf reagiert und zum Art. 44 BayBO Vollzugsmittelungen veröffentlicht, um Missverständnissen - die sich aus der Norm ergeben können – vorzubeugen.

In dem Seminar werden insbesondere folgende Themen behandelt:

  • Wie passen Baurecht und Norm beim Thema „Blitzschutz“ zusammen?
  • Wann sind Blitzschutzanlagen erforderlich?
  • Wie werden Blitzschutzanlagen richtig geplant?
  • Was ist bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen zu beachten?

Es werden darüber hinaus Risikoanalysen für verschiedene Gebäude durchgeführt und die Auswirkungen erläutert.

Zielgruppe

  • Entwurfsverfasser
  • Brandschutznachweisersteller,
  • Prüfsachverständige
  • Fachplaner
  • Blitzschutzanlagenersteller
  • Vertreter von Bauaufsichtsbehörden

Vorkenntnisse

  • keine erforderlich

Referenten

  • Dipl.-Ing(FH) Joseph Messerer
    Ltd. Branddirektor a.D.

  • Reinhard Schüngel
    Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Elektroinstallation und Blitzschutzanlagen


21.09.2021 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 8.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 30.08.2021 € 225,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 31.08.2021 € 295,00
Nichtmitglieder € 360,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)


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