29.09.2021 16:00 - 17:00 Uhr Internet I2154
Im Auftrag des Bauherrn hat der Ingenieur nicht nur die technische Verantwortung für die Erfüllung der werkvertraglichen Pflichten durch den Auftragnehmer. Der bauüberwachende Ingenieur ist vor allem auch bezüglich der technischen Bearbeitung der Nachträge erster Ansprechpartner des Auftraggebers. Reagiert der Bauüberwacher z.B. auf Nachtragsangebote nicht in der erforderlichen Form bzw. zur rechten Zeit oder unterlässt er die beweiskräftige Dokumentation der Ereignisse, kann dies in einer Auseinandersetzung zwischen dem Auftraggeber und der Baufirma zu Nachteilen und wirtschaftlichen Einbußen des Auftraggebers führen, die mit rechtlichen Mitteln nicht mehr zu vermeiden sind.
Im Online-Seminar werden die wichtigsten Nachtragsmöglichkeiten der Baufirmen kurz vorgestellt und auf die Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts hingewiesen.
Eine aktuelle Textausgabe der VOB/B wird benötigt, ebenso das BGB (2018).
Referent
Rechtsanwalt Markus Zenetti FASP Finck Sigl & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB |
Anleitung zu unseren Online-Seminaren
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 15.09.2021 | € 75,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 16.09.2021 | € 95,00 |
Nichtmitglieder | € 125,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen
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