16.05.2022 09:00 - 16:30 Uhr Internet I2231
Schon aus Eigeninteresse sollte der Ingenieur das für ihn geltende Vertrags- und Honorarrecht kennen.
Daß das ab dem 01.01.2018 geltende Vertragsrecht für Ingenieure, das BGB, jetzt eigene Vorschriften für den Ingenieurvertrag kennt, scheint in der Praxis noch nicht angekommen zu sein. Das neue Recht bringt neue Haftungsrisiken; die Strukturen des ab 01.01.2018 neuen Rechts werden vorgestellt. Im Bereich des Honorarrechts ist die Welt ab dem 01.01.2021 auch nicht mehr die alte. Das verbindliche Preisrecht ist ab dem 01.01.2021 entfallen; Honorare sind nun frei zu kalkulieren. Allerdings hat das einmal vereinbarte Honorar nun grundsätzlich Bestand; Aufstockungsansprüche auf dem Mindestsatz sind in Zukunft nicht mehr möglich.
Das vorliegende Seminar möchte die für den Ingenieur wichtigsten Neuerungen aus beiden Rechtsgebieten vermitteln.
Bitte HOAI und BGB mitbringen (z.B. Beck-Texte im dtv, VOB, BGB, HOAI, ISBN: 978-3-423-05596-3)
Referent
Rechtsanwalt Frank Kosterhon
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
FASP Finck Sigl & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
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Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen
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