24.09.2018 09:00 - 17:00 Uhr München V1834
Das Bauvertragsrecht wird mit Wirkung zum 01.01.2018 modernisiert und an die Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Es sind erhebliche Änderungen mit zahlreichen neuen Rechten und Pflichten für die am Bau Beteiligten absehbar. Insbesondere hat dies auch Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der Tätigkeit der Ingenieure, da nicht nur spezielle Sonderregelungen für den Bauvertrag sowie den Verbraucherbauvertrag, sondern auch für den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingefügt werden.
Es ist zu beobachten, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Ingenieurhaftung immer strenger wird. Nachdem die Risiken der beratenden Ingenieure bereits heute kaum mehr beherrschbar erscheinen, gewinnt das Thema der Versicherbarkeit dieser Risiken sowie die optimale Ausgestaltung der Ingenieurhaftpflichtversicherung vor dem Hintergrund der bevorstehenden Neuregelungen immer mehr an Bedeutung.
Ziel dieses Seminars ist es, die aktuellen Änderungen im Überblick darzustellen, anschaulich Haftungsrisiken für den Einzelfall gegenüber dem Auftraggeber sowie unbeteiligten Dritten aufzuzeigen und einen Leitfaden durch den „Versicherungsdschungel“ zu geben.
Referenten
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 30.08.2018 | € 245,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 31.08.2018 | € 310,00 |
Nichtmitglieder | € 380,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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