07.03.2022 16:00 - 17:00 Uhr Internet I2243
Mit Urteil vom 18.01.2022 hat der EuGH entschieden, dass die Mindestsätze der HOAI zwischen Privaten weiterhin gelten. Sein Urteil vom 14.07.2019 hatte hingegen befürchten lassen, dass man ihnen auch für Altverträge auf immer ade sagen müsste.
Auch die Instanz- und oberlandesgerichtliche Rechtsprechung war in der Antwort auf diese Frage deutschlandweit geteilter Meinung. Es bestand erhebliche Rechtsunsicherheit für Ingenieure: Wie sollte man mit HOAI-Mindestsatzhonoraren umgehen, die noch aus Ingenieurverträgen herrühren, die speziell auf Grundlage der HOAI 2013 abgeschlossen wurden.
Ist das nun nach dem Urteil des EuGH vom 18.01.2022 alles Geschichte? Können Ingenieure jetzt immer den Mindestsatz verlangen und hat die Entscheidung des EuGH aus 2019 gar keine Relevanz mehr? Und wie sind z.B. Fälle zu beurteilen, in denen der Ingenieur in Erwartungshaltung auf diese, neue Entscheidung den Mindestsatz bisher nicht geltend gemacht hat, weil er kein Klage- und Prozessrisiko eingehen wollte?
Diese und viele weitere praxisrelevanten Fragen, samt ebenso praxisnaher Antworten, erwarten Sie in diesem Online-Seminar.
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