25.07.2022 16:30 - 18:00 Uhr Internet I2269
Für den öffentlich rechtlichen Nachweis des Wärmeschutzes sind grundsätzlich Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit zu verwenden.
Wie sind hier die bauaufsichtlichen Zulassungen zu lesen und zu interpretieren. Wie sind hier CE-Leistungserklärungen einzuordnen. Welche Rolle spielt die „Europäisch technische Zulassung“.
Am Beispiel von Massivholzbauteilen sowie XPS-Dämmung werden verschieden „Fallstricke“ aufgezeigt und diskutiert.
Auch wird nochmals daran erinnert, dass im baurechtlichen Nachweis „statischen“ U-Werte anzusetzen sind, dass aber aufgrund des Feuchtegehaltes der Baustoffe über den Jahresverlauf „dynamische“ U-Werte vorliegen.
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