02.03.2023 09:00 - 16:30 Uhr München V2309
Das Energieeinsparrecht für Gebäude wurde 2020 grundlegend novelliert.
Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden zu einem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. In 2021 wurden die Auslegungsfragen zu GEG in Abgrenzung zur EnEV konkretisiert.
Zum 01. Januar 2023 wird die erste Novellierung des GEG in Kraft treten.
In diesem Seminar werden die Strukturierung der Inhalte im GEG, alle Neuerungen und neue Anforderungen zu den vergangenen Regelungen sowie alle wesentlichen Aspekte, die aus der EnEV und des EEWärmeG übernommen wurden, dargestellt. Des Weiteren werden die Auslegungsfragen des DIBT zum GEG sowie die in 2023 eingeführte Novellierung mit den relevanten Änderungen beschrieben.
Inhalte
Zielgruppe
Referent
DENA-Fortbildungsanerkennung:
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 16.02.2023 | € 245,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 17.02.2023 | € 310,00 |
Nichtmitglieder | € 380,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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