02.02.2023 15:30 - 17:00 Uhr Online X2304
Für die Errichtung von Bauwerken sind bei einer Reihe von Materialien erhebliche Preissteigerungen zu beobachten und bei einigen Produkten wegen Materialknappheit sogar Lieferausfälle festzustellen.
In 2022 wurden deshalb befristete Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen eingeführt. Mittlerweile ist für Teile der benannten Produktgruppen ein Trend zur Stabilisierung erkennbar. Ob sich dieser fortsetzt, ist derzeit noch nicht absehbar. Aufgrund dessen wurden die Sonderregelungen zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel 225 bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Jetzt haben sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu entschieden, die Sonderregelungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln noch einmal um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern.
Die Veranstaltung gibt nochmals einen Überblick über die aktuellen Regelungen und die Abrechnungsschritte bei der Anwendung der Stoffpreisgleitklausel. Über aktuelle Erfahrungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Stoffpreisgleitklauseln wird berichtet und Möglichkeiten bzw. Alternativen für die Honorierung des Aufwandes für die Objekt- und Fachplaner aufgezeigt. Beispiele für die praktische Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln runden die Informationen ab.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit des Austausches mit dem Referenten und der Gruppe zu Fragen rund um das Thema Stoffpreisgleitung.
Fragen können gerne bis 3 Tage vor Beginn des Seminars an die E-mail akademie@bayika.de gesandt werden.
Referent
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Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 19.01.2023 | € 45,00 |
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Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen
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