Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Blitzschutz – baurechtliche und technische Belange (Online-Seminar)


06.03.2024     09:00 - 17:00 Uhr     Online     V2405         

Blitzschutz – baurechtliche und technische Belange

Die Digitalisierung zieht in immer mehr Bereiche des täglichen Lebens ein. Selbst in kleinen baulichen Anlagen wie z. B. kleinen Wohngebäuden und Einfamilienhäusern sind immer mehr elektronische Anlagen und Verbraucher vorhanden. In Geschäftsgebäuden und Werkstätten sind eine Reihe von EDV-Anlagen und rechnergestützte Produktionsanlagen vorhanden. In EDV-Anlagen wird eine Vielzahl von Daten gespeichert; die Datensicherung ist nicht immer aktuell oder die Daten werden – wie auch die EDV-Anlagen – bei einem Blitzschlag zum gleichen Zeitpunkt zerstört.

Elektronische Anlagen sind äußerst empfindlich gegen Überspannungen. Blitzeinschläge – entweder direkt ins Gebäude oder in deren Umgebung – führen oftmals zum Ausfall elektrischer und elektronischer Anlagen.

Sofern der Ausfall dieser Anlagen die Schutzziele des Baurechts beeinflusst, müssen Maßnahmen getroffen werden, um den Ausfall zu verhindern. Die Bayerische Bauordnung fordert im Art. 44, dass bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, dauernd mit wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen sind. Darüber hinaus werden Blitzschutzanlagen explizit in Sonderbauverordnungen gefordert.

Eine Norm suggeriert - DIN EN 62305-2 bzw. VDE 0185-305-2 - Blitzschutz-Teil 2; Risiko-Management – suggeriert nun, berechnen zu können, wann Blitzschutzanlagen erforderlich und in welcher Ausführung sie erforderlich sind.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat darauf reagiert und zum Art. 44 BayBO Vollzugsmittelungen veröffentlicht, um Missverständnissen - die sich aus der Norm ergeben können – vorzubeugen.

Darüber hinaus ist immer wieder festzustellen, dass durch bauliche Änderungen vorhandene Blitzschutzanlagen wirkungslos werden. Die am Bau Beteiligten erkennen die dadurch entstehenden Gefahren vielfach nicht. Im schlimmsten Fall kann es dadurch zur Baugefährdung – eine Straftat – kommen.

Das Seminar erläutert die

  • baurechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen zum äußeren und inneren Blitzschutz,
  • Gefahren durch Änderungen baulicher Anlagen mit Blitzschutzanlagen,
  • welche Risiken für den Bauherrn und Planer bei der Anwendung der o. g. Norm bestehen,
  • die Begriffe äußerer und innerer Blitzschutz, Blitzschutzpotentialausgleich und
  • praktische Lösungen für die Planung und Ausführung von Blitzschutzanlagen vor.

Zielgruppe

  • Entwurfsverfasser
  • Brandschutznachweisersteller
  • Prüfsachverständige
  • Fachplaner
  • Blitzschutzanlagenersteller
  • Vertreter von Bauaufsichtsbehörden

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

Referierende

  • Dipl.-Ing(FH) Joseph Messerer
    Ltd. Branddirektor a.D.

  • Reinhard Schüngel
    Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Elektroinstallation und Blitzschutzanlagen

Beide Referenten waren oder sind Mitglieder in einschlägigen Normen- und VDE- und Fachausschüssen (z. B. K 213; Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen und deren Nähe, Arbeitskreis vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, Mitglied im ABB-Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung).

DENA-Fortbildungsanerkennung:

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.

Fortbildungspunkte können nur an Teilnehmende vergeben werden, die mit Klarnamen eingeloggt und während der gesamten Fortbildung nachweislich anwesend waren.


06.03.2024 Seminarablauf


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 8.50 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • Energieberater Wohngebäude
  • Energieberater Nichtwohngebäude
  • Energieeffizienz-Planer für Bundesförderprogramme
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 20.02.2024 € 225,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 21.02.2024 € 290,00
Nichtmitglieder € 360,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen


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