Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Das neue Bauvertragsrecht (Webinar)


13.02.2019     15:00 - 18:00 Uhr     München     I1903         

Das Bauvertragsrecht wurde zum 01.01.2018 umfassend modernisiert und an die Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Für alle Baubeteiligten ergeben sich erhebliche Änderungen mit zahlreichen neuen Rechten und Pflichten. Insbesondere hat dies auch Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der Tätigkeit der Ingenieure, da nicht nur spezielle Sonderregelungen für den Bauvertrag sowie den Verbraucherbauvertrag, sondern auch für den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingefügt wurden.

Es ist zu beobachten, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Ingenieurhaftung immer strenger wird. Nachdem die Risiken der Beratenden Ingenieure bereits heute kaum mehr beherrschbar erscheinen, gewinnt das Thema der Ingenieurhaftung vor dem Hintergrund der bevorstehenden Neuregelungen immer mehr an Bedeutung.

Ziel dieses Webinars ist es, die Änderungen im Überblick darzustellen, sowie anschaulich Haftungsrisiken für den Einzelfall gegenüber dem Auftraggeber sowie Dritten aufzuzeigen.

Referent

  • Markus Zenetti, MBA
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Mediator (DGM)
    FASP Finck Sigl & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB, München

Hinweis
Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugangslink zur Teilnahme am Online-Training sowie einen Hinweis, mit welchem Sie vor der Teilnahme die Systemanforderungen überprüfen können. Um teilnehmen zu können, benötigen Sie lediglich einen Computer mit Internetanschluss, Headset bzw. Lautsprecher und/oder Mikrofon/Telefon.


13.02.2019 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 4.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 30.01.2019 € 65,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 31.01.2019 € 80,00
Nichtmitglieder € 98,00


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