Wegweiser Mitgliedschaft
Prüfung Voraussetzungen - Ingenieurstudium
                        Ein Ingenieurstudium 
hat eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in Vollzeit und
die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik überwiegen.                      
- Ich habe ein Ingenieurstudium an einer staatlichen oder staatlich
anerkannten deutschen Hochschule abgeschlossen.
 
- Ich habe ein Ingenieurstudium an einer ausländischen Hochschule
abgeschlossen. 
 Die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin
durch die zuständige Stelle (z.B. Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Regierung
von Schwaben) wurde erteilt.
 
- Ich habe ein Ingenieurstudium an einer ausländischen Hochschule
abgeschlossen.
 Die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung
Ingenieur/Ingenieurin wurde noch nicht erteilt oder beantragt.
 
- Ich habe kein Ingenieurstudium absolviert.
 
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