20.10.2025 09:00 - 16:30 Uhr München V2532
Abweichungen von den materiellen Vorschriften des Baurechts gehören zu den alltäglichen Geschäften eines Bauherrn, Entwurfsverfassers oder Fachplaners.
Gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) soll die untere Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von Anforderungen des Baurechts zulassen, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wenn also - trotz der Abweichung - die Schutzziele des Baurechts erfüllt werden.
Das oberste Schutzziel gebietet, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Für den Brandschutz heißt dies, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein müssen.
Im ersten Teil des Seminars werden die unterschiedlichen Möglichkeiten von Abweichungen dargestellt.
Im zweiten Teil wird auf rechtliche Auswirkungen - insbesondere auf die Haftung der Planer, Sachverständigen und Unternehmer - aber auch auf Folgen für die Bauaufsichtsbehörden eingegangen; rechtliche Begriffe werden praxisnah erläutert.
Vorkenntnisse
Grundkenntnisse im vorbeugendem baulichem Brandschutz erforderlich
Alternativ Teilnahme am Lehrgang Vorbeugender baulicher Brandschutz
Referenten
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 06.10.2025 | € 255,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 07.10.2025 | € 310,00 |
Nichtmitglieder | € 380,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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