27.11.2025 09:00 - 16:30 Uhr München V2511
Änderungen zum 1. Januar 2025
In der BayBO wurden Begriffe von Sonderbauten und materielle Anforderungen an bauliche Anlagen, die den Brandschutz betreffen, geändert. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Erleichterungen für bauliche Änderungen zur Schaffung von Wohnraum. Die meisten Änderungen gelten auch für bereits eingereichte Gebäude, die erst nach dem 1. Januar 2025 von der unteren Bauaufsichtsbehörde verbeschieden werden.
Das Seminar „Bauen im Bestand“ gibt sowohl brandschutztechnische Hinweise für das Bauen im Bestand als auch die rechtlichen Hintergründe dazu. Die den Brandschutz betreffenden Änderungen werden in dem Seminar ausführlich erläutert.
Inhalt
Das Baurecht stellt an bauliche Anlagen eine Vielzahl von materiellen Vorschriften. Selbst bei Neubauten ist der Bauherr oft darauf angewiesen, von den Bestimmungen des Baurechts Abweichungen zu erhalten, um das Gebäude so errichten zu können, wie er es gerne hätte. Es sind nicht immer architektonische Gründe, die Abweichungen erfordern, sondern vielfach betriebliche Anforderungen, denen ein Gebäude gerecht werden muss. So behindern z. B. bauordnungsgemäße Brandabschnitte Betriebsabläufe der Produktion oder die Lagerung von Gegenständen.
Noch schwieriger ist es, wenn ein Gebäude nicht neu errichtet wird, sondern ein bestehendes Gebäude umgebaut oder Nutzungen geändert werden sollen. Die Gebäude bestehen oft seit vielen Jahrzehnten. Es ist vielfach schon schwierig Informationen zu bekommen, welche Anforderungen das Baurecht seinerzeit enthielt.
Es ist des Öfteren nicht gar nicht möglich die Vorschriften des heutigen Baurechts eins zu eins auf die bestehenden Gebäude zu übertragen.
Der Nachweisersteller des Brandschutznachweises muss in diesen Fällen hohe Anforderungen erfüllen. Da er die Bestimmungen des Baurechts nicht zur Gänze erfüllen kann, muss er die Schutzziele der einzelnen Vorschriften kennen, um eine Risikobeurteilung durchführen und mögliche Kompensationsmaßnahmen entwickeln zu können.
Hinzu kommen rechtliche Gesichtspunkte, wie z. B. die des Bestandsschutzes. Welche Teile des Gebäudes genießen nach wie vor Bestandsschutz, in welchen Bereichen ist er durch den Umbau oder die Nutzungsänderung aufgehoben?
Es gibt also nicht nur materielle Bestimmungen zu beachten, sondern auch öffentlich-rechtliche, zivil- und strafrechtliche Gesichtspunkte zu klären.
Vorkenntnisse
Es sind Grundkenntnisse im vorbeugendem baulichem Brandschutz erforderlich, alternativ Teilnahme am Lehrgang „Vorbeugender baulicher Brandschutz“ oder „Brandschutznachweise Geb.-Klasse 1-5“.
Referent
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DENA-Fortbildungsanerkennung:
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 13.11.2025 | € 245,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 14.11.2025 | € 310,00 |
Nichtmitglieder | € 380,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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