Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Die Brandschutzbestimmungen der Bayerischen Bauordnung – BayBO


20.10.2026     09:00 - 16:30 Uhr     München     V2612         

Die Brandschutzbestimmungen der Bayerischen Bauordnung – BayBO

Änderungen zum 1. Januar 2025

In der BayBO wurden Begriffe von Sonderbauten und materielle Anforderungen an bauliche Anlagen, die den Brandschutz betreffen, geändert. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Erleichterungen für bauliche Änderungen zur Schaffung von Wohnraum. Die meisten Änderungen gelten auch für bereits eingereichte Gebäude, die erst nach dem 1. Januar 2025 von der unteren Bauaufsichtsbehörde verbeschieden werden. Die den Brandschutz betreffenden Änderungen werden in dem Seminar ausführlich erläutert.

Seminarbeschreibung

Jeder, der an der Errichtung eines Gebäudes arbeitet – Bauherr, Architekt, Brandschutznachweisersteller oder ausführende Firmen – kommt mit brandschutztechnischen Anforderungen des Baurechts in Berührung.

Während die Bauordnung für die Standsicherheit einer baulichen Anlage nur ein Schutzziel vorgibt – z. B. bauliche Anlagen müssen standsicher sein – regelt das Baurecht den Brandschutz für Standardbauten und geregelte Sonderbauten detailliert. 

Das Seminar vermittelt die Brandschutzbestimmungen der Bayerischen Bauordnung. Dies sind insbesondere die Anforderungen an Baustoffe und Bauteile (Wände, Decken, Bedachungen) sowie die Bestimmungen über Rettungswege und die technische Gebäudeausrüstung. Darüber hinaus werden Hintergründe zur BayBO erläutert, die zum Verständnis der brandschutztechnischen Anforderungen beitragen sollen.

Referent

Dipl.-Ing (FH) Joseph Messerer
Ltd. Branddirektor a.D. 

 

DENA Anerkennung

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA) angerechnet.


20.10.2026 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 8.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Qualifiziert Vergabeberatende
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 06.10.2026 € 245,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 07.10.2026 € 310,00
Nichtmitglieder € 380,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)


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