Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz ist für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben nachzuweisen.
Der Brandschutznachweis muss erstellt sein von Personen,
die für das Bauvorhaben bauvorlageberechtigt sind - die in der Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure geführten Personen müssen nicht zusätzlich in der Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz eingetragen sein, oder
von Nachweisberechtigten für Brandschutz, die die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen haben und in der von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführten Liste eingetragen sind.
Neben der Vermittlung von Vorschriften, Grundlagen, Inhalten und Kenntnissen zur Erstellung von Brandschutznachweisen bietet der Lehrgang die Möglichkeit, die „erforderlichen Kenntnisse“ des Brandschutzes zu erwerben, die bei der Eintragung als Nachweisberechtigte/r für den Brandschutz nachzuweisen sind. Neben dem Erwerb der „erforderlichen Kenntnisse“ wird auch auf die Grenzen zu den Sonderbauten eingegangen.
Teilnehmer, die sich in die Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz eintragen lassen wollen, müssen den Lehrgang mit einer schriftlichen Prüfung abschließen. Zur Prüfung werden Teilnehmer zugelassen, die mind. 85 % der Lehrgangsdauer anwesend waren. Die Prüfungsordnung hängt zur Einsicht aus.
Vorkenntnisse
Grundkenntnisse im vorbeugendem baulichem Brandschutz erforderlich
Alternativ Teilnahme am Lehrgang Vorbeugender baulicher Brandschutz
Referenten
Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. (FH) Peter Bachmeier Branddirektion München
Ltd. Branddirektor a.D. Dipl.-Ing. (FH) Joseph Messerer
Hinweis
Gemäß Art. 62b Abs. 1 Nr. 1 BayBO darf der Brandschutznachweis u.a. von Personen erstellt werden, die für das Bauvorhaben bauvorlageberechtigt sind. Die in der Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure geführten Personen müssen daher nicht mehr in der Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz eingetragen sein.
Für Informationen zur Listeneintragung steht Ihnen Frau Voswinkel unter 089 419434-29 oder i.voswinkel@bayika.de gerne zur Verfügung.
DENA Fortbildungsanerkennung
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizient-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 24 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 24 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 24 Unterrichtseinheiten ((Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
Fortbildungspunkte können nur an Teilnehmende vergeben werden, die mit Klarnamen eingeloggt und während der gesamten Fortbildung nachweislich anwesend waren.
Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
Koordinatoren nach Baustellenverordnung
Prüfsachverständige für Brandschutz
Kosten
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 16.02.2026
€ 535,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 17.02.2026
€ 615,00
Nichtmitglieder
€ 725,00
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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