Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Von der GEG-Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)


16.04.2026     10:30 - 12:00 Uhr     Online     X2622         

Von der GEG-Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz - Foto: © hkama / AdobeStock

GEG wird zum GMG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), in der politischen Diskussion heiß diskutiert und fälschlicherweise als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, wird im Zuge der aktuellen Gesetzesänderungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) weiterentwickelt.

Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) überführt werden soll, wird voraussichtlich mehrere Änderungen mit sich bringen, die sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude betreffen.

In unserem Seminar zum GMG vermitteln wir einen kompakten und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum bisherigen GEG. Ein besonderer Fokus liegt auf dem zukünftigen Umgang mit fossilen Energieträgern sowie auf den Zusammenhängen mit den aktuellen Vorgaben der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD).

Folgende Themen werden im Seminar behandelt:

  • Neubauanforderungen nach aktueller Gesetzeslage
  • Anforderungen an Bestandsgebäude
  • Änderungen im sogenannten „Heizungsgesetz“ (§ 71 ff. GEG)
  • Nachrüst- und Prüfpflichten
  • Konsequenzen der Gesetzesänderungen für Planung, Modernisierung und Sanierung von Gebäuden

Referent

  • Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Funk
    BZS-Bauphysik GmbH

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Planer:innen, Energieberater:innen, Ingenieure:innen, Architekten:innen, Sachverständige, Verantwortliche im öffentlichen Bereich und in der Immobilienwirtschaft sowie alle, die mit der Planung, Bewertung oder Sanierung von Gebäuden befasst sind.

DENA-Fortbildungsanerkennung

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 2 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 2 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 2 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA) angerechnet.

Hinweis

  • Fortbildungspunkte können nur an Teilnehmende vergeben werden, die mit Klarnamen eingeloggt und während der gesamten Fortbildung nachweislich anwesend waren.


16.04.2026 Seminarablauf


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 2.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Energieberater Wohngebäude
  • Energieberater Nichtwohngebäude
  • Energieeffizienz-Planer für Bundesförderprogramme
  • Inspektion von raumlufttechnischen Anlagen und Klimaanlagen


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 02.04.2026 € 95,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 03.04.2026 € 115,00
Nichtmitglieder € 145,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen


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