Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV; Feuerungsverordnung - FeuV


19.11.2026     09:00 - 12:30 Uhr     München     K2605         

 

Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV Feuerungsverordnung – FeuV Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen – EltBauV

GaStellV
Die Garagen- und Stellplatzverordnung beinhaltet eine Reihe von Brandschutzvorschriften. Dies betrifft insbesondere die Begrifflichkeiten und die brandschutztechnischen Anforderungen an:

  • Tragende Wände, Decken, Dächer
  • Außenwände, Trennwände
  • Brandwände als Gebäudeabschlusswand
  • Rauch- und Brandabschnitte
  • Verbindung zu anderen Räumen und zwischen Garagengeschossen
  • Rettungswege sowie Beleuchtung
  • Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug (Kurzfassung), Brandmeldeanlagen
  • Abstellen von Fahrzeugen mit Gas- oder Elektroantrieb

Die Betriebsvorschriften und Bauvorlagen werden erläutert, soweit sie dem Brandschutz dienen.

FeuV
Die Feuerungsverordnung regelt die Aufstellung und den Betrieb von Feuerstätten. Es werden die brandschutztechnischen Anforderungen, die sich aus der FeuV ergeben, erläutert. 

  • Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten
  • Aufstellen von Feuerstätten
  • Heizräume, Abgasanlagen
  • Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen und
  • Brennstofflagerung in und außerhalb von Brennstofflagerräumen

Referent

  • Dipl.-Ing (FH) Joseph Messerer
    Ltd. Branddirektor a.D. 

 


19.11.2026 Seminarablauf


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 4.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 05.11.2026 € 175,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 06.11.2026 € 225,00
Nichtmitglieder € 275,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Getränke und Pausen-Snacks


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