Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Zwei Jahre Ersatzbaustoffverordnung – Erste Erfahrungen und Perspektiven


24.11.2026     14:00 - 17:00 Uhr     Online     K2634         

Umgang mit mineralischen Reststoffen nach der Einführung von Mantelverordnung und Ersatzbaustoffverordnung - © Foto:  kaentian / jarnbeer19 / AdobeStock

Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung stellt sich die Frage, ob die mit ihr verbundenen Erwartungen erfüllt wurden. Welche Auswirkungen zeigen sich in der Praxis? Hat sich der Aufwand für Bauherren, Planer, Abfallerzeuger und Recyclingunternehmen erhöht oder konnten Prozesse vereinfacht werden? Werden mineralische Bauabfälle weiterhin häufig deponiert oder hat die Verordnung die Akzeptanz und den Einsatz von Recycling-Baustoffen tatsächlich gestärkt?
 
Mineralische Bau- und Abbruchabfälle stellen den größten Stoffstrom in Deutschland dar und bieten zugleich ein erhebliches Potenzial zur Schonung natürlicher Ressourcen. Mit der seit dem 1. August 2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) hat der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt unternommen, um die hochwertige und bundesweit einheitlich geregelte Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe zu fördern. Die Verordnung definiert klare Material- und Schadstoffgrenzwerte für den Einbau in technische Bauwerke. Ziel ist es, den Einsatz von Recycling-Baustoffen zu erleichtern, natürliche Primärrohstoffe zu schonen und gleichzeitig den Schutz von Boden und Grundwasser sicherzustellen.
 
Das Seminar zieht eine erste Bilanz der bisherigen Erfahrungen mit der Ersatzbaustoffverordnung und diskutiert Chancen, Herausforderungen sowie mögliche Anpassungsbedarfe aus Sicht von Praxis, Wirtschaft und Politik.

Referent

  • Dipl.-Geogr. Hans-Joachim Kaindl
    DB InfraGO AG

Anleitung zu unseren Online-Seminaren


24.11.2026 Seminarablauf


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 3.50 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Sachverständige für Geotechnik
  • Sachverständige für Sicherungsbauwerke
  • Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz
  • Fassadentechnik
  • Koordinatoren nach Baustellenverordnung


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 10.11.2026 € 155,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 11.11.2026 € 205,00
Nichtmitglieder € 255,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen


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