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Bauministerin Schreyer: Bauarbeiten dürfen im Freistaat trotz Ausgangsbeschränkungen fortgeführt werden

Baustellen in Bayern laufen auch in Zeiten von Corona weiter

30.03.2020 - München

Bauministerin Schreyer: Bauarbeiten dürfen im Freistaat trotz Ausgangsbeschränkungen fortgeführt werden

Auch während der in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen dürfen und sollen berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Das betrifft auch die Baubranche. Es gibt daher derzeit keinen Grund, laufende Baumaßnahmen einzustellen. Bauministerin Kerstin Schreyer betont, dass deren Fortführung ein Beitrag zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur in Bayern ist.

Die derzeitige Regelung garantiert die freie Ausübung beruflicher Tätigkeiten im Baubereich. „Gerade in der derzeit schwierigen Lage ist es wichtig, die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft sicherzustellen und notwendige Baumaßnahmen fortzuführen“, so die Ministerin. Besonders wichtig ist dabei aber, das Infektionsrisiko für die am Bau Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

„Hier sind die Betriebe und Unternehmen sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren besonders in der Verantwortung, alles Notwendige für die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu unternehmen und so an der Eindämmung der Pandemie mitzuwirken“, so Schreyer weiter.

Fortführung von Bauarbeiten unverzichtbar für eine funktionierende Infrastruktur

Die Ministerin kündigte vor diesem Hintergrund auch die Fortsetzung der staatlichen Baumaßnahmen an. Als verlässlicher Aufraggeber sichert der Freistaat damit das wirtschaftliche Überleben tausender vorwiegend mittelständischer Unternehmen aus dem Baugewerbe und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Dies ist besonders wichtig, da nach Überwinden der derzeitigen Ausnahmesituation die Wirtschaft in Bayern möglichst schnell wieder anlaufen soll.

Infektionsschutz für Arbeitskräfte steht an erster Stelle

Die derzeitigen Regelungen, wonach physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren seinen und ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von eineinhalb Metern wo immer möglich eingehalten werden solle, gelten auch für Baustellen.

Seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger an die Polizei, um vermeintliche Verstöße zu melden. Ministerin Schreyer appelliert daher an die Bevölkerung: „Melden Sie offensichtliche Verstöße gegen die derzeitigen Maßnahmen, um deren Wirksamkeit auch wirklich sicherzustellen. Aber bitte rufen Sie nicht die Polizei, wenn Sie irgendwo normalen Baustellenbetrieb sehen, da dieser weiterhin zulässig ist.“

Quelle: StMB, Fotos: StMB; Etienne Girardet / Unsplash.com

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