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Gebäude sicher abreißen: Richtlinie VDI 6210 Blatt 9

Die im Oktober 2021 erschienene Richtlinie ersetzt den Entwurf von Juni 2020

04.11.2021 - Düsseldorf

Gebäude sicher abreißen: Richtlinie VDI 6210 Blatt 9

Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 9: „Abbruch baulicher und technischer Anlagen – Abbruchstatik“ legt grundlegende Anforderungen an bautechnische Nachweise sowie Regeln für den Abbruch baulicher und technischer Anlagen fest. Und beschreibt, was bei der Abbruchs- und Tragwerksplanung zu beachten ist. Die Richtlinie ist im Oktober 2021 erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2020.

Beim Abreißen oder Umbauen von Gebäuden und technischen Anlagen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, wenn Gebäudeteile plötzlich unkontrolliert einstürzen. Vor Beginn der Abbrucharbeiten muss daher die Statik des Gebäudes geprüft werden. Am Bau arbeitende Menschen, benachbarte Gebäude und Bauwerksteile, die erhalten werden sollen, dürfen nicht geschädigt werden.

Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 9: „Abbruch baulicher und technischer Anlagen – Abbruchstatik“ behandelt die erforderlichen vorbereitenden und planerischen Maßnahmen zur Standsicherheit. Sie legt grundlegende Anforderungen an bautechnische Nachweise sowie Regeln für den Abbruch baulicher und technischer Anlagen fest. Die VDI 6210 Blatt 9 beschreibt, was bei der Abbruchs- und Tragwerksplanung zu beachten ist.

Herausgeber der Richtlinie VDI 6210 Blatt 9 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im Oktober 2021 erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2020. Sie kann zum Preis ab EUR 97,80 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/6210-9 oder www.beuth.de möglich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Fachlicher Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Frank Jansen
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)
Telefon: +49 211 6214-313
E-Mail: gbgvdd

Quelle: VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V., © Foto: Gabor Tinz / Shutterstock.com

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