24.03.2023 - München
"Das GEG ist und bleibt ein undurchsichtiges Konstrukt. Der Vollzug ist nach wie vor viel zu komplex. Statt die Vorgaben für jedermann nachvollziehbar zu gestalten, setzt man u.a. bei der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise und bei der Effizienzberatung auf eine Öffnung des Kreises der Beraterschaft", sagt Vorstandsmitglied Alexander Lyssoudis in der aktuellen Kammerkolumne in der Staatszeitung. Aus Sicht der Ingenieure und Architekten sei dies der falsche Weg.
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist jetzt seit fast eineinhalb Jahren in Kraft, die Novelle in Vorbereitung. Gerade erst stellte das Umweltbundesamt fest, dass der Gebäudesektor erneut die angestrebte Emissionsgrenze für CO2 nicht einhalten konnte. Doch der Entwurf der anstehenden Novelle ist weiterhin vor allem Kosmetik. Das ist besonders unverständlich, da technologisch mehr möglich ist, als das GEG und dessen Novelle vorsehen, dabei aber inhaltlich mit Bedacht vorgegangen werden muss.
Ein weiteres großes Manko: Das GEG ist und
bleibt ein undurchsichtiges Konstrukt. Der Vollzug ist nach wie vor viel zu
komplex. Statt die Vorgaben für jedermann nachvollziehbar zu gestalten, setzt
man u.a. bei der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise und bei der
Effizienzberatung auf eine Öffnung des Kreises der Beraterschaft.
Vielmehr wäre eine Vereinfachung zielführender, um damit die Akzeptanz und Motivation in der Breite zu steigern.
Der Entwurf zur Novelle sieht u.a. vor, dass ab Anfang 2024 jede neu eingebaute Heizungsanlage zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll und nennt mehrere technologieneutrale Erfüllungsmöglichkeiten zur 65%-EE-Pflicht. Positiv ist, dass dies bei Neubauten und in Bestandsgebäuden ohne weitere Einzelnachweise umgesetzt werden kann, im Neubaubereich z.B. durch elektrisch betriebene Wärmepumpen zur vollständigen Deckung des Wärmebedarfs oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
Zudem soll das im GEG enthaltene Betriebsverbot auf alle Heizkesselarten ausgeweitet werden, die älter als 30 Jahre sind, und sicherstellen, dass im Jahr 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr in Betrieb sind. Dabei ist ein gestaffeltes Vorgehen vorgesehen: Das Betriebsverbot für Niedertemperatur- und Brennwertkessel beginnt 2027 mit Kesseln, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden und setzt sich entsprechend bis 2030 fort.
Mit der Novelle des GEG soll auch eine „Betriebsprüfung“ eingeführt werden u.a. zu folgenden Fragestellungen: Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, Überprüfung der Regelparameter der Anlage, Einstellung von Heizkurve, Heizgrenztemperatur, Pumpeneinstellungen, Bivalenzpunkt und Betriebsweise einer Wärmepumpen-Hybridheizung, Überprüfung von Vor- und Rücklauftemperaturen und Funktionstüchtigkeit des Ausdehnungsgefäßes, messtechnische Auswertung von Jahresarbeitszahl, Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz durch Maßnahmen an der Heizungsanlage, der Heizverteilung oder der Gebäudehülle, Überprüfung der hydraulischen Komponenten, Überprüfung der elektrischen Anschlüsse usw. Zusammengefasst alles sehr sinnvolle und begrüßungswerte Themen!
Durchführen sollen diese Betriebsprüfungen mit den komplexen Fragestellungen dann aber die Schornsteinfeger, die Heizungsbauer oder Energieeffizienzexperten. Doch weder Schornsteinfeger noch Handwerker werden vollumfänglich in der Lage sein, diese Fragen zu beantworten. Vielleicht noch Energieeffizienzexperten mit entsprechender Vorbildung – doch von denen gibt es für eine solche Mammutaufgabe viel zu wenige. Und die Ingenieure, die solche Heizungsanlagen planen oder sich bei der Planung beteiligen, bleiben im Entwurf der GEG-Novelle außen vor. Das kann doch nicht sein!
So kann ein allgemein tragbarer Entwurf aber nicht entstehen! Gerade bei solchen Verordnungen wäre es notwendig, sich endlich einmal mit den Marktakteuren vorher auseinanderzusetzen, anstatt diese vor vollendete Tatsachen zu stellen. Derartige politische Entscheidungen mit der Brechstange führen aus Sicht der Ingenieure nur zu inakzeptablen Fehlentscheidungen!
Was wir jetzt brauchen, sind abgestimmte und gut durchdachte verordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, die auch keine Halbwertszeit von nur wenigen Monaten haben, um Planungssicherheit für die künftige Energieverwendung zu erzeugen, und um eine beschleunigte Sanierung in der Breite überhaupt erst zu ermöglichen.
Kolumne von Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen
Staatszeitung vom 24.03.2023
Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.
Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.
Der Leitfaden stellt alte und neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz gegenüber und richtet sich gleichermaßen an Bauherren und Anwender. Er gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen zum GEG 2023 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte. Die 68-seitige Publikation der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist ab kostenfrei zum Download und in gedruckter Form erhältlich.
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