05.07.2023 - München
Mit Schreiben vom 5. Juli 2023 informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns über die aktuellen Orientierungswerte bei der Verhandlung über Stundensätze ab Juli 2023. Die Stundensätze können ab sofort als Orientierungswerte herangezogen werden.
Hier haben wir Ihnen das Schreiben vom 05.07.2023 im Wortlaut und zum Download bereitgestellt:
E-Mail
Regierungen
Staatliche-Bauämter
Landesbaudirektion
Wasserwirtschaftsämter
Nachrichtlich
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Bayerische Architektenkammer
Landesamt für Umwelt
Bayer. Landeskraftwerke GmbH
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
Staatsministerium f. Umwelt und Verbraucherschutz, Abt. 5
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns kann künftig bei der Verhandlung über Stundensätze von folgenden Orientierungswerten ausgegangen werden:
Die Stundensätze können ab sofort als Orientierungswerte herangezogen werden.
Dabei ist zu beachten, dass diese Stundensätze nur der Orientierung dienen und Abweichungen möglich sind. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und die Bayerische Architektenkammer erhalten jeweils einen Abdruck dieses Schreibens.
Das Schreiben vom 29. Juni 2023 zur Fortschreibung Orientierungswerte Stundensätze ist damit gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Thomas
Gruber
Ministerialdirektor
Download
Schreiben StMB zur Fortschreibung Orientierungswerte HOAI 2023 vom 05.07.2023
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