16.09.2026 - München
Mit Bekanntmachung vom 12. August 2026 informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über die Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauwerke (TL/TP-ING). Die neuen TL/TP-ING mit der Ausgabe Januar 2026 ersetzen die mit Bekanntmachung des StMB vom 28. August 2025 eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2025. Die Bekanntmachung ist am 16. September 2026 in Kraft getreten.
Hier haben wir Ihnen die Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12.08.2026 im Wortlaut und
zum Download bereit gestellt:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12. August 2026, Az. 48-4342.22-2-8-3
Regierungen
Staatliche Bauämter
Landesbaudirektion
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1. Allgemeines
1Die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauwerke (TL/TP-ING) wurden in einigen Teilen fortgeschrieben. 2Die neuen TL/TP-ING mit der Ausgabe Januar 2026 ersetzen die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28. August 2025 (BayMBl. Nr. 370) eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2025.
2. Anwendung
2.1
1Die TL/TP-ING, Ausgabe August 2025, wurden vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit ARS Nr. 21/2025 vom 10. Oktober 2025 (Az. StB 24 302020502#00001#007) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 21/2025 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe Februar 2025 vorliegen.
2.2
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Januar 2026, wurden vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit ARS Nr. 04/2026 vom 27. Februar 2026 (Az. StB 24 302020502#00001#0013) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 04/2026 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe August 2025 vorliegen.
2.3
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Januar 2026, ist künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 2Die Festlegungen im ARS Nr. 04/2026 sind zu beachten.
3. Ergänzende Festlegungen
1Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrundeliegende Fassung der TL/TP-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. 2Daher sind die bisherigen Fassungen der TL/TP-ING in geeigneter Weise zu archivieren.
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
4.1
Diese Bekanntmachung tritt am 16. September 2026 in Kraft.
4.2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28. August 2025 (BayMBl. Nr. 370) wird mit Ablauf des 15. September 2026 aufgehoben.
5. Bezugsmöglichkeiten
Die ARS Nr. 21/2025 und 04/2026 sind auf der Internetseite des BMV www.bmv.de/ars) sowie auf der Internetseite der BASt (www.bast.de Publikationen / Regelwerke / Ingenieurbauwerke / Baudurchführung / Bau / TL/TP-ING, beziehungsweise im elektronischen Archiv der BASt) veröffentlicht.
5.1
1Die Bereitstellung der TL/TP-ING erfolgt ausschließlich digital über das Internet. 2Sie können von der oben genannten Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden.
5.2
1Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon die Abschnitte der TL/TP-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. 2Dies betrifft folgende Abschnitte der TL/TP-ING:
6-1 bis 6-5 Brückenbeläge auf Beton und auf Stahl
6-7 Fahrbahnübergänge aus Asphalt
7-4 Betriebstechnische Ausstattung
3Diese können über die Website des FGSV-Verlages kostenpflichtig heruntergeladen werden.
Thomas Gloßner
Ministerialdirektor
Download
Amtliche elektronische Ausgabe BayMBl. 2026 Nr. 371 vom 16.09.2026
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Grafik: BayIka-Bau
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