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50.000. Wohnung mit EH-55-Plus-Förderung erreicht

Konditionsverbesserungen bei weiterem Förderprogramm

30.09.2026 - Berlin

50.000. Wohnung mit EH-55-Plus-Förderung erreicht

Ein bedeutender Meilenstein ist erreicht: Durch seine EH-55 Plus Förderung hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nun die 50.000ste Wohnung gefördert. Dies zeigt die große Wirkung und den Erfolg der Förderstufe, die in der kurzen Zeit seit ihrem Start im Dezember 2025 viele Vorhaben aus dem Bauüberhang aktiviert hat.

Bundesbauministerin Verena Hubertz. © Foto: Steffen Kugler / Bundesregierung  
Bundesbauministerin Verena Hubertz. © Foto: Steffen Kugler / Bundesregierung

Bundesbauministerin Verena Hubertz: "50.000 geförderte Wohnungen in wenigen Monaten sind ein starkes Signal für den Wohnungsbau. Hinter dieser Zahl stehen Projekte, die längst genehmigt waren, aber nicht in die Umsetzung kamen. Genau da setzt EH-55 Plus an: Wir holen diese Vorhaben aus der Schublade und bringen sie auf die Baustelle. Mein Appell an alle Bauherrinnen und Bauherren: Wer ein genehmigtes Projekt in der Schublade hat, sollte jetzt schnell handeln."

Die Förderstufe EH-55 Plus hat das Bundesbauministerium ins Leben gerufen, um den Bau von energieeffizienten und bezahlbaren Wohnungen zu fördern. Mit der gezielten finanziellen Unterstützung sollen Bauherren und Investoren motiviert werden, bereits genehmigte, aber noch nicht gestartete neue Wohnprojekte zeitnah zu realisieren und damit einen Beitrag zur Lösung der Wohnungsfrage zu leisten.

Von der ursprünglich zur Verfügung stehenden Fördersumme von rund 800 Millionen Euro stehen noch rund 69 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht vorgesehen.

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder der Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Kommunen können einen Zuschuss erhalten. Das zu errichtende Gebäude muss im Effizienzhausstandard 55 bzw. Effizienzgebäudestandard 55 mit einer Wärmeerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme und Biomasse sind beispielsweise förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

Um auch die Neubau-Förderprogramme des Bundesbauministeriums noch attraktiver zu gestalten und Familien Wohneigentum zu ermöglichen, wurden die Konditionen für das Programm Wohneigentum für Familien deutlich verbessert. Über eine Laufzeit von 35 Jahren und bei zehnjähriger Zinsbindung beträgt der Effektivzins nun 1%. Über eine Laufzeit von 10 Jahren bei zehnjähriger Zinsbindung sind es sogar nur 0,01%.

Weitere Informationen zum EH55-Plus-Förderprogramm finden Sie hier:

https://www.kfw.de/297

Weitere Informationen zum Förderprogramm Wohneigentum für Familien finden Sie hier:

https://www.kfw.de/300

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Fotos: Lars Gieger / AdobeStock, Steffen Kugler / Bundesregierung

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