Um das eigene Ingenieurbüro vor ernsthaften Schäden oder existenzbedrohenden Verlusten im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod des Inhabers zu schützen, sollten Regelungen für den Notfall getroffen werden. Es empfiehlt sich daher, ein Notfallhandbuch zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
Bei der Erstellung des Notfallhandbuchs sollten Sie
zunächst überlegen, welche Person/en Ihres Vertrauens geeignet sind, im Notfall
Verantwortung für Ihr Ingenieurbüro zu übernehmen. Oft kann es dabei sinnvoll
sein, einzelne Verantwortungsbereiche auf verschiedene Personen aufzuteilen.
Für besonders wichtige Entscheidungen können Sie auch festlegen, dass diese nur zusammen von zwei Personen getroffen werden können, z.B. einem Familienangehörigen und einem Mitarbeiter.
Für die Erstellung eines Notfallhandbuchs für Ihr
Ingenieurbüro hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau eine neue Checkliste Notfallhandbuch
erstellt, die kostenfrei zum Download erhältlich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Checkliste nicht abschließend sein kann und nicht jeder betrieblichen und privaten Situation gerecht werden kann. Insbesondere sollten die Regelungen des Notfallhandbuchs mit den privaten Verfügungen (Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Testament u.ä.) abgestimmt sein. Holen Sie deshalb auch den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars ein.
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(Fotos von oben links nach unten rechts: © Skeeze / Pixabay.com und Love the Wind / Shutterstock.com; bayika; goodluz / fotolia.com; 4x bayika; contrastwerkstatt / fotolia.com, bayika; plukhin / fotolia.com; YuriArcurs / fotolia.com; 1x bayika; Production Perig / fotolia.com; bayika)
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Irma Voswinkel
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