Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt die Fort- und
Weiterbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren mit dem vielfältigen
Fortbildungsangebot der Ingenieurakademie Bayern.
Die Fortbildungsmaßnahmen von Ingenieur- oder Architektenkammern in
Deutschland oder deren Fortbildungseinrichtungen gelten als anerkannt,
wenn sie auf Grundlage vergleichbarer Kriterien durchgeführt werden. Das
Angebot wird ergänzt durch weitere anerkannte Veranstaltungen externer
Fortbildungsträger.
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Erbringung von Ingenieurleistungen durch die Verankerung der Fortbildungspflicht im Baukammerngesetz besonders hervorgehoben. Die Fort- und Weiterbildungsordnung schafft den Rahmen dafür, dass die Fortbildungspflicht durch Anerkennung und Gutschrift von Fortbildungspunkten nachweisbar dokumentiert wird. Mit dem Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht erhalten Kammermitglieder auf Antrag ein Fortbildungszertifikat.
Für alle Kammermitglieder wird ein "Fortbildungskonto" geführt. Das Soll der Fortbildung innerhalb eines Kalenderjahres beträgt für alle Kammermitglieder 16 Zeiteinheiten je 45 Minuten (12 Zeiteinheiten für die Kalenderjahre 2009 – 2013). Dies kann nachgewiesen werden durch den Besuch anerkannter Fortbildungen (ingenieurtechnische Fortbildung) alleine oder durch die Kombination von
Kammermitglieder, die in einer auf Grund gesetzlicher Vorschriften zu führenden Liste bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind (z.B. bauvorlage- oder nachweisberechtigte Ingenieure, Prüfsachverständige, Sachverständige nach ZVEnEV) haben sich zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht innerhalb eines Kalenderjahres mit mindestens 4 Zeiteinheiten qualifikationsgebunden für die jeweilige/n Listeneintragung/en fortzubilden. Die qualifikations- bzw. fachgebundene Fortbildung wird jedoch auf die allgemein verpflichtenden 16 Zeiteinheiten angerechnet.
Mit dem Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht können Kammermitglieder auf Antrag ein "Fortbildungszertifikat" und ein "Fortbildungslogo" erhalten, die z.B. im Rahmen zulässiger Werbung verwendet werden können.
Fortbildungszertifikat und Fortbildungslogo werden den Mitgliedern im BayIKa-Portal zur Verfügung gestellt.
Teilnahmebescheinigungen über absolvierte Fortbildungen können imBayIKa-Portal > Fortbildung > Fortbildungskonto hochgeladen werden.
Fortbildungspunkte für Seminare unserer Ingenieurakademie
Hinweis:
Weitere Informationen zur Fortbildungsanerkennung und zum Forbildungszertifikat sowie Beispiele für die Anrechnung finden Sie in folgender PDF-Datei:
Die Anerkennung von Veranstaltungen ist in der Fort- und Weiterbildungsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geregelt.
Danach können Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden, wenn die Fortbildungsthemen ingenieurspezifische Vorkenntnisse voraussetzen und / oder einen Bezug zur Berufstätigkeit der Ingenieure haben. Nicht anerkannt werden Veranstaltungen / Veranstaltungsteile mit vorrangig produktwerbendem Charakter. Eine Zeiteinheit von 45 Minuten wird mit einem Punkt bewertet. Eine pauschale Anerkennung von Lehrgangsträgern erfolgt nicht.
Die Anerkennung von Fortbildungen ist durch den Fortbildungsträger rechtzeitig, in der Regel sechs Wochen vor der Beginn der Veranstaltung online zu beantragen.
Die anerkannten Seminare werden – wenn Sie dies wünschen – in unserem Online-Seminar- und Veranstaltungskalender mit Filter-Funktionen geführt. Selbstverständlich dürfen Sie auf die Anerkennung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau auf Flyern etc. hinweisen. Das Logo der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau darf jedoch nicht verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Anrechnung der Fortbildungspunkte auf dem „persönlichen Fortbildungskonto“ eine Teilnahmebescheinigung benötigen.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau erhebt für das Antragsverfahren auf Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen vom jeweiligen Veranstalter die nachfolgend genannten Gebühren:
Näheres regelt die Gebührenordnung.
Die Beantragung der Fortbildungsanerkennung erfolgt ausschließlich online über das Beantragungsformular der Kammer.
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Die gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anerkannten Fortbildungsveranstaltungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
© Fotos: digital art / pixabay.com; SSF Ingenieure AG; Baureferat München; Eva Bartussek / Konstruktionsgruppe Bauen AG
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Unser Fortbildungszertifikat
Haben Sie Fragen?
Gerne berate ich Sie persönlich!
Dipl.-Ing.(FH) M.Eng.
Irma Voswinkel
+49 (0) 89 419434-29
+49 (0) 89 419434-20
i.voswinkel@bayika.de
Fort- und Weiterbildungsordnung
Für das Antragsverfahren auf Anerkennung von Fortbildungen erhebt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau vom jeweiligen Veranstalter Gebühren.
Gebührenordnung
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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München