Sie sind bereits bei der Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes als Bauvorlageberechtigte/r, Entwurfsverfasser/in eingetragen bzw. in einem Verzeichnis der Bauvorlageberechtigten geführt.
In diesem Fall müssen Sie in den meisten Fällen nicht bei der Bayerischem Ingenieurekammer-Bau in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen werden, sondern können Ihre Bauvorlagen unmittelbar bei der Baugenehmigungsbehörde vorlegen.
Ich möchte zusätzlich bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen werden und mit dem Wegweiser fortfahren!
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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München