Kammerwahl 2026

Kammerwahl 2026

Wahl der IX. Vertreterversammlung

Kaum zu glauben, aber wahr: die Legislaturperiode der VIII. Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau neigt sich bereits dem Ende zu. Turnusgemäß finden alle fünf Jahre Wahlen statt. Das heißt: Im Herbst ist wieder Wahlzeit! Vom 21. September bis 4. Oktober 2026 sind die Mitglieder der Kammer aufgerufen, die Besetzung der neuen, IX. Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, zu wählen - zum ersten Mal in einer digitalen Wahl! Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos und Termine hier zusammengestellt.

Es ist wieder soweit: im Herbst 2026 stehen die Kammerwahlen an. Alle Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sind aufgerufen, turnusgemäß eine neue Vertreterversammlung zu wählen, das "Parlament" der Ingenieurinnen und Ingenieure. 

"Gestalten Sie die Kammer mit! Nutzen Sie die Möglichkeit, sich aktiv für die Interessen unseres Berufsstandes einzusetzen", sagt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Die Vertreterversammlung ist das höchste Entscheidungs- und Kontrollgremium der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden für fünf Jahre gewählt und kommen in dieser Zeit zweimal jährlich zusammen, um zu beraten und die Weichen für die Zukunft der Kammer zu stellen. 

Die Vertreterversammlung trifft grundlegende Richtungsentscheidungen zur Kammerarbeit, entwickelt die Eckpfeiler der berufspolitischen Arbeit und wählt aus ihrer Mitte den Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sowie die Ausschüsse. 

Nur wer der Vertreterversammlung angehört, kann in einen Ausschuss oder in den Vorstand gewählt werden. Eine Mitarbeit in den Arbeitskreisen der Kammer ist dagegen auch für Mitglieder möglich, die nicht der Vertreterversammlung angehören.

Digitale Wahl ab 21. September 2026

Digitale Wahl ab 21. September 2026
Digitale Wahl ab 21. September 2026

Erstmalig in der Kammergeschichte finden die Wahlen zur Vertreterversammlung digital statt. Dazu werden am 21. September 2026 Briefe mit den Wahlzugangsdaten postalisch an die Privatadressen aller Wahlberechtigten verschickt. Sie haben dann bis zum 4. Oktober 2026, 23:59 Uhr, Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben. Das Ergebnis der Wahl wird bereits am 5. Oktober 2026 nachmittags bekanntgegeben.

Schließung des Wählerverzeichnisses am 29. Juni 2026

Für die Wahl im Herbst sind alle Personen wahlberechtigt, die zum Stichtag am 29. Juni 2026 im Wählerverzeichnis der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind. Wählbar sind alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und zusätzlich auf einer Wahlvorschlagsliste kandidieren. 

Wer bislang noch kein Kammermitglied ist, aber bei der Kammerwahl 2026 wahlberechtigt und/oder wählbar sein möchte, muss daher der BayIka-Bau spätestens im Juni 2026 beigetreten sein. Anträge auf Mitgliedschaft sowie alle für die Bearbeitung nötigen Unterlagen müssen bis spätestens Ende Mai 2026 (Anträge auf Pflichtmitgliedschaft) bzw. Mitte Juni (Anträge auf freiwillige Mitgliedschaft) in der Kammer eingegangen sein, damit sie noch rechtzeitig bearbeitet werden können.

Merkblatt Wahlvorschlagslisten 2026

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Wahlvorschlagslisten zusammengefasst.  Das Merkblatt informiert über die Voraussetzungen und Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlagslisten für die Wahl der 125 Mitglieder der Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Merkblatt Wahlvorschlagslisten 2026

1. Wer darf wählen und kandidieren?

Wahlberechtigung
Stimmberechtigt ist jede/r Ingenieur/, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wählbarkeit
Wählbar ist jedes im Wählerverzeichnis eingetragene Kammermitglied, welches auf einer Wahlvorschlagsliste kandidiert.

Eintragungsstichtag
Ins Wählerverzeichnis wird eingetragen, wer bis 12 Wochen vor Wahlbeginn (Stichtag: 29.06.2026) Pflicht- oder freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist.

2. Wer darf Wahlvorschlagslisten einreichen?

Die Wahlordnung legt nicht fest, wer Listen aufstellen und einreichen darf. Es ist deshalb davon auszugehen, dass nicht nur jedes einzelne Kammermitglied Einreicher sein kann, sondern z.B. auch Verbandsvertreter ohne eigene Kammerzugehörigkeit. Entscheidend ist dagegen die Frage, welche Bewerber in die Liste aufgenommen werden können, welche Bedingungen für die Aufnahme in die Wahlvorschlagsliste bestehen und welche Angaben diese Liste umfassen muss.

3. Welche Anforderungen muss eine Wahlvorschlagsliste erfüllen?

Jede Wahlvorschlagsliste muss folgende Merkmale einhalten:

Wählbarkeit
Es dürfen nur Mitglieder als Bewerber auf der Liste erscheinen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und deren Wählbarkeit nicht durch eine berufsgerichtliche Entscheidung ausgeschlossen wurde.

Einreichung
Wahlvorschlagslisten müssen schriftlich oder elektronisch im PDF/A-Format über die Geschäftsstelle beim Wahlvorstand eingereicht werden.

Kennwort
Jede Liste muss mit einem Kennwort versehen sein, welche sie hinreichend individualisiert. Bitte beachten Sie, dass Berufsbezeichnungen ohne weitere Zusätze als Kennwort nicht zugelassen sind. Bei fehlender oder zweifelhafter Unterscheidungskraft kann der Wahlvorstand dem Kennwort der Wahlvorschlagsliste den Namen des Einreichers hinzuzufügen.

Bewerberanzahl
In jeder Liste dürfen maximal 150 Bewerber in einer durch den Listeneinreicher festzulegenden Reihenfolge benannt werden. Die Bewerber können sich aus Pflicht- und/oder freiwilligen Mitgliedern zusammensetzen. Sofern nicht wenigstens 20 Bewerber aufgelistet werden können, müssen ergänzend ausreichend viele Unterstützer benannt werden (siehe nachfolgende Ziffer 4).

Pflichtangaben
Für jeden Bewerber muss gekennzeichnet werden, ob es sich um ein Pflichtmitglied oder um ein freiwilliges Mitglied handelt. Außerdem sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum sowie die Anschrift des Wohnsitzes anzugeben, darüber hinaus auch die Mitgliedsnummer, die Fachrichtung, die Tätigkeitsart und der jeweilige Regierungsbezirk. Über die Geschäftsstelle kann ein Muster für die Einreichung der Wahlvorschlagsliste bezogen werden.

Einverständniserklärung
Von jedem Bewerber muss eine unterschriebene Erklärung im Original oder in authentifizierender Textform (z.B. durch qualifizierte elektronische Signatur) beiliegen. Mit dieser Erklärung bestätigt der Bewerber sein Einverständnis mit der Aufstellung und versichert, dass er das Mandat im Falle einer Wahl ausüben wird. Ein Muster der Bewerbererklärung kann über die Geschäftsstelle bezogen werden.

4. Besonderheit: Unterstützerunterschriften

Mindestanzahl
Eine Wahlvorschlagsliste muss insgesamt mindestens 20 Personen (Bewerber/Unterstützer) umfassen.

Unterstützerliste
Enthält die Liste weniger als 20 Bewerber, muss sie durch eine gesonderte Unterstützerliste auf mindestens 20 Personen ergänzt werden. Die Unterstützerliste muss das Kennwort der unterstützten Wahlvorschlagsliste tragen und die Namen, Anschrift, Mitgliedsnummern und Unterschriften der Unterstützer enthalten.

Einreichung
Unterstützerlisten können schriftlich oder elektronisch im PDF/A-Format über die Geschäftsstelle beim Wahlvorstand eingereicht werden, entweder gemeinsam mit der unterstützten Wahlvorschlagsliste oder ergänzend innerhalb der für die Wahlvorschlagsliste geltenden Einreichungsfrist (siehe nachfolgende Ziffer 6).

Achtung
Jede Person darf nur auf einer einzigen Liste erscheinen! Eine Kandidatur auf einer Wahlvorschlagsliste und die Unterstützung einer anderen Liste ist ausgeschlossen. Es ist auch nicht möglich, mehrere Wahlvorschlagslisten parallel zu unterstützen. Eine Doppelnennung führt zur Streichung aus jeder Wahlvorschlags- bzw. Unterstützerliste! Listeneinreicher sollten ihre Kandidaten und Unterstützer deshalb darauf hinweisen, dass Parallelbewerbungen nicht zugelassen sind.

5. Einreichung

Die Wahlvorschlagslisten müssen schriftlich oder elektronisch im PDF/A-Format über die Geschäftsstelle beim Wahlvorstand eingereicht werden. Für etwaige Unterstützerlisten gilt dasselbe. Die beizufügenden Bewerbererklärungen jeder Wahlvorschlagsliste müssen entweder die Originalunterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur des Bewerbers enthalten.

6. Frist

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschlagslisten legt der Wahlvorstand in der Wahlbekanntmachung fest, die satzungsgemäß spätestens bis zum 29.06.2026 veröffentlicht wird. Als letzten Einreichungstermin für Wahlvorschlagslisten hat der Wahlvorstand den 06.08.2026 festgelegt. Zu diesem Termin müssen auch alle Bewerbererklärungen in der vorgeschriebenen Form vorliegen.

7. Weitere wichtige Termine & Fristen (Wahlzeit 21.09. – 04.10.2026)

EreignisFristDatum
Einsicht WählerverzeichnisMind. 10 Wochen vorherspätestens ab 13.07.2026
Einspruch WählerverzeichnisBis 8 Wochen vorherbis 27.07.2026
Abschluss Wählerverzeichnis4 Wochen vorher24.08.2026
Beginn der WahlzeitVersand der Unterlagen21.09.2026
Ende der WahlzeitMindestens 14 Tage04.10.2026, 23.59 Uhr

Termine im Überblick

  • Neue Mitglieder, die an der Kammerwahl 2026 teilnehmen möchten, werden gebeten, Ihre Antragsunterlagen bis Ende Mai 2026 in der Geschäftsstelle einzureichen.

  • Die Wahlbekanntmachung wird satzungsgemäß spätestens bis zum 29.06.2026 veröffentlicht.

  • Die Wahlvorschlagslisten müssen bis zum 06.08.2026 in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Zu diesem Termin müssen auch alle Bewerbererklärungen in der vorgeschriebenen Form vorliegen.

  • Die Einsicht in das Wählerverzeichnis erfolgt spätestens ab dem 13.07.2026.

  • Die zugelassenen Wahlvorschlagslisten und deren Reihenfolge werden am 07.09.2026 auf unserer Internetseite veröffentlicht.

  • Versand des digitalen Zugangscodes zur Wahl am 21.09.2026

  • Wahlzeit ist vom 21.09.2026 bis zum 04.10.2026, 23.59 Uhr.

  • Das Wahlergebnis wird am 05.10.2026 festgestellt und anschließend auf unserer Internetseite veröffentlicht.

  • Die IX. Vertreterversammlung tritt am 26.11.2026 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

Haben Sie Fragen?

Anja Hoffmann-Kölling, Sekretariat Vertreterversammlung - Ausschüsse - Arbeitskreise

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Anja Hoffmann-Kölling
Sekretariat 1
Vertreterversammlung - Ausschüsse - Arbeitskreise
+49 89 41 94 34-18
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Termine im Überblick

  • Einreichung Wahlvorschläge
    Bis 06.08.2026

  • Versand des digitalen Zugangscodes zur Wahl
    21.09.2026

  • Wahlzeit
    21.09. - 04.10.2026

  • Feststellung des Wahlergebnisses
    05.10.2026 

  • Konstituierende Sitzung 
    IX. Vertreterversammlung
    26.11.2026 

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Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München