Kaum zu glauben, aber wahr: die Legislaturperiode der VIII. Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau neigt sich bereits dem Ende zu. Turnusgemäß finden alle fünf Jahre Wahlen statt. Das heißt: Im Herbst ist wieder Wahlzeit! Vom 21. September bis 4. Oktober 2026 sind die Mitglieder der Kammer aufgerufen, die Besetzung der neuen, IX. Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, zu wählen - zum ersten Mal in einer digitalen Wahl! Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos und Termine hier zusammengestellt.
Es ist wieder soweit: im Herbst 2026 stehen die Kammerwahlen an. Alle Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sind aufgerufen, turnusgemäß eine neue Vertreterversammlung zu wählen, das "Parlament" der Ingenieurinnen und Ingenieure.
"Gestalten Sie die Kammer mit! Nutzen Sie die Möglichkeit, sich aktiv für die Interessen unseres Berufsstandes einzusetzen", sagt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Die Vertreterversammlung ist das höchste Entscheidungs- und Kontrollgremium der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden für fünf Jahre gewählt und kommen in dieser Zeit zweimal jährlich zusammen, um zu beraten und die Weichen für die Zukunft der Kammer zu stellen.
Die Vertreterversammlung trifft grundlegende Richtungsentscheidungen zur Kammerarbeit, entwickelt die Eckpfeiler der berufspolitischen Arbeit und wählt aus ihrer Mitte den Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sowie die Ausschüsse.
Nur wer der Vertreterversammlung angehört, kann in einen Ausschuss oder in den Vorstand gewählt werden. Eine Mitarbeit in den Arbeitskreisen der Kammer ist dagegen auch für Mitglieder möglich, die nicht der Vertreterversammlung angehören.
Erstmalig in der Kammergeschichte finden die Wahlen zur Vertreterversammlung digital statt. Dazu werden am 21. September 2026 Briefe mit den Wahlzugangsdaten postalisch an die Privatadressen aller Wahlberechtigten verschickt. Sie haben dann bis zum 4. Oktober 2026, 23:59 Uhr, Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben. Das Ergebnis der Wahl wird bereits am 5. Oktober 2026 nachmittags bekanntgegeben.
Für die Wahl im Herbst sind alle Personen wahlberechtigt, die zum Stichtag am 29. Juni 2026 im Wählerverzeichnis der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind. Wählbar sind alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und zusätzlich auf einer Wahlvorschlagsliste kandidieren.
Wer bislang noch kein Kammermitglied ist, aber bei der Kammerwahl 2026 wahlberechtigt und/oder wählbar sein möchte, muss daher der BayIka-Bau spätestens im Juni 2026 beigetreten sein. Anträge auf Mitgliedschaft sowie alle für die Bearbeitung nötigen Unterlagen müssen bis spätestens Ende Mai 2026 (Anträge auf Pflichtmitgliedschaft) bzw. Mitte Juni (Anträge auf freiwillige Mitgliedschaft) in der Kammer eingegangen sein, damit sie noch rechtzeitig bearbeitet werden können.
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Wahlvorschlagslisten zusammengefasst. Das Merkblatt informiert über die Voraussetzungen und Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlagslisten für die Wahl der 125 Mitglieder der Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Wahlberechtigung:
Stimmberechtigt ist jede/r Ingenieur/, der im
Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wählbarkeit:
Wählbar ist jedes im Wählerverzeichnis
eingetragene Kammermitglied, welches auf einer Wahlvorschlagsliste kandidiert.
Eintragungsstichtag:
Ins Wählerverzeichnis wird
eingetragen, wer bis 12 Wochen vor Wahlbeginn (Stichtag: 29.06.2026) Pflicht-
oder freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist.
Die Wahlordnung legt nicht fest, wer Listen aufstellen und einreichen darf. Es ist deshalb davon auszugehen, dass nicht nur jedes einzelne Kammermitglied Einreicher sein kann, sondern z.B. auch Verbandsvertreter ohne eigene Kammerzugehörigkeit. Entscheidend ist dagegen die Frage, welche Bewerber in die Liste aufgenommen werden können, welche Bedingungen für die Aufnahme in die Wahlvorschlagsliste bestehen und welche Angaben diese Liste umfassen muss.
Jede Wahlvorschlagsliste muss folgende Merkmale einhalten:
Wählbarkeit:
Es dürfen nur Mitglieder als Bewerber auf
der Liste erscheinen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und deren
Wählbarkeit nicht durch eine berufsgerichtliche Entscheidung ausgeschlossen
wurde.
Einreichung:
Wahlvorschlagslisten müssen schriftlich
oder elektronisch im PDF/A-Format über die Geschäftsstelle beim Wahlvorstand eingereicht
werden.
Kennwort:
Jede Liste muss mit einem Kennwort versehen
sein, welche sie hinreichend individualisiert. Bitte beachten Sie, dass
Berufsbezeichnungen ohne weitere Zusätze als Kennwort nicht zugelassen sind. Bei
fehlender oder zweifelhafter Unterscheidungskraft kann der Wahlvorstand dem
Kennwort der Wahlvorschlagsliste den Namen des Einreichers hinzuzufügen.
Bewerberanzahl:
In jeder Liste dürfen maximal 150 Bewerber
in einer durch den Listeneinreicher festzulegenden Reihenfolge benannt werden. Die
Bewerber können sich aus Pflicht- und/oder freiwilligen Mitgliedern
zusammensetzen. Sofern nicht wenigstens 20 Bewerber aufgelistet werden können,
müssen ergänzend ausreichend viele Unterstützer benannt werden (siehe
nachfolgende Ziffer 4).
Pflichtangaben:
Für jeden Bewerber muss gekennzeichnet
werden, ob es sich um ein Pflichtmitglied oder um ein freiwilliges Mitglied
handelt. Außerdem sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum sowie
die Anschrift des Wohnsitzes anzugeben, darüber hinaus auch die
Mitgliedsnummer, die Fachrichtung, die Tätigkeitsart und der jeweilige
Regierungsbezirk. Über die Geschäftsstelle kann ein Muster für die Einreichung
der Wahlvorschlagsliste bezogen werden.
Einverständniserklärung:
Von jedem Bewerber muss eine unterschriebene
Erklärung im Original oder in authentifizierender Textform (z.B. durch qualifizierte
elektronische Signatur) beiliegen. Mit dieser Erklärung bestätigt der Bewerber
sein Einverständnis mit der Aufstellung und versichert, dass er das Mandat im
Falle einer Wahl ausüben wird. Ein Muster der Bewerbererklärung kann über die
Geschäftsstelle bezogen werden.
Mindestanzahl:
Eine Wahlvorschlagsliste muss insgesamt
mindestens 20 Personen (Bewerber/Unterstützer) umfassen.
Unterstützerliste:
Enthält die Liste weniger als 20 Bewerber,
muss sie durch eine gesonderte Unterstützerliste auf mindestens 20 Personen
ergänzt werden. Die Unterstützerliste muss das Kennwort der unterstützten
Wahlvorschlagsliste tragen und die Namen, Anschrift, Mitgliedsnummern und
Unterschriften der Unterstützer enthalten.
Einreichung:
Unterstützerlisten können schriftlich oder
elektronisch im PDF/A-Format über die Geschäftsstelle beim Wahlvorstand
eingereicht werden, entweder gemeinsam mit der unterstützten
Wahlvorschlagsliste oder ergänzend innerhalb der für die Wahlvorschlagsliste
geltenden Einreichungsfrist (siehe nachfolgende Ziffer 6).
Achtung:
Jede Person darf nur
auf einer einzigen Liste erscheinen! Eine Kandidatur auf einer
Wahlvorschlagsliste und die Unterstützung einer anderen Liste ist
ausgeschlossen. Es ist auch nicht möglich, mehrere Wahlvorschlagslisten parallel
zu unterstützen. Eine Doppelnennung führt zur Streichung aus jeder Wahlvorschlags-
bzw. Unterstützerliste! Listeneinreicher sollten ihre Kandidaten und
Unterstützer deshalb darauf hinweisen, dass Parallelbewerbungen nicht
zugelassen sind.
Die Wahlvorschlagslisten müssen schriftlich oder elektronisch im PDF/A-Format über die Geschäftsstelle beim Wahlvorstand eingereicht werden. Für etwaige Unterstützerlisten gilt dasselbe. Die beizufügenden Bewerbererklärungen jeder Wahlvorschlagsliste müssen entweder die Originalunterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur des Bewerbers enthalten.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschlagslisten legt der Wahlvorstand in der Wahlbekanntmachung fest, die satzungsgemäß spätestens bis zum 29.06.2026 veröffentlicht wird. Als letzten Einreichungstermin für Wahlvorschlagslisten hat der Wahlvorstand den 06.08.2026 festgelegt. Zu diesem Termin müssen auch alle Bewerbererklärungen in der vorgeschriebenen Form vorliegen.
| Ereignis | Frist | Datum |
|---|---|---|
| Einsicht Wählerverzeichnis | Mind. 10 Wochen vorher | spätestens ab 13.07.2026 |
| Einspruch Wählerverzeichnis | Bis 8 Wochen vorher | bis 27.07.2026 |
| Abschluss Wählerverzeichnis | 4 Wochen vorher | 24.08.2026 |
| Beginn der Wahlzeit | Versand der Unterlagen | 21.09.2026 |
| Ende der Wahlzeit | Mindestens 14 Tage | 04.10.2026, 23.59 Uhr |
Gerne helfe ich Ihnen weiter!
Anja Hoffmann-Kölling
Sekretariat 1
Vertreterversammlung - Ausschüsse - Arbeitskreise
+49 89 41 94 34-18
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