18.09.2025 - 20.09.2025 Berlin L2554
Die berufliche Weiterbildung "Fachkundige Planer:in für bautechnischen Gewässerschutz" von Beton-Dichtkonstruktionen und zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit (Instandsetzung) von Betonbauwerken in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird unter Federführung des Bau-Überwachungsvereins e.V. (BÜV), Sitz Berlin, einer Vereinigung von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Bereich des Planens und Überwachens von Bauwerken jeder Art, sowie in Kooperation mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau angeboten. Der Weiterbildungslehrgang bietet die Möglichkeit, sich als Fachkundige:r Planer:in für bautechnischen Gewässerschutz zu qualifizieren und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Fachlicher Hintergrund
Die Planung von Anlagen und Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und bundeseinheitlicher Anlagenverordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV, nachweislich qualifiziert vorgenommen werden. Die Begründung zum § 62 Wasserhaushaltsgesetz, WHG, und die wasserrechtlichen Grundsatzanforderungen an Anlagen und Anlagenteile nach AwSV fordern sowohl für primäre als auch für sekundäre Schutzeinrichtungen, dass diese unter Berücksichtigung der bauaufsichtlichen und wasserrechtlichen Anforderungen fachkundig zu planen sind.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach wasserrechtlichen Vorschriften so beschaffen sein, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Diese Anforderung müssen insbesondere auch Rückhalteeinrichtungen (z.B. Beton-Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme) erfüllen.
Die Begründung zum § 62 Wasserhaushaltsgesetz und die wasserrechtlichen Grundsatzanforderungen an Anlagen und Anlagenteile nach AwSV fordern sowohl für primäre als auch für sekundäre Schutz-einrichtungen, dass diese unter Berücksichtigung der bauaufsichtlichen und wasserrechtlichen Anforderungen fachkundig zu planen sind.
Die AwSV begründet es u.a. damit, dass beim Neubau von Anlagen in diesem speziellen Bereich mehr als 60 % aller Schäden auf fehlerhafte Planungen zurückzuführen sind. Bei der Instandsetzung und der Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit in diesem Bereich wird der Anteil fehlerhafter Planungen noch größer eingeschätzt.
Nach AwSV ist von jedem Planer / jeder Planerin nachzuweisen, dass er / sie qualifiziert genug ist, um in diesem komplexen Anforderungsbereich tätig zu sein. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind neben Chemieanlagen, Tankstellen für Kraft-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeuge auch Biogasanlagen und weitere landwirtschaftlich genutzte Anlagen. In diesen Anlagen werden Chemikalien und deren Gemische bzw. sonstige wassergefährdende Stoffe wie Jauche, Gülle und Silagesickerwasser gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, umgeladen, hergestellt oder behandelt.
Die Weiterbildung zum "Fachkundigen Planer für den bautechnischen Gewässerschutz" stellt eine Qualifikationsmöglichkeit für Planende und Sachverständige dar, mit der die in der AwSV geforderte Fachkunde bei der Planung von neu zu errichtenden und instand zusetzenden Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erworben werden kann
Ausbildungsinhalte u.a.
Zulassungsvoraussetzungen
Zielgruppe
Neue Serviceliste: Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz
Für Fachkundige Planer für den bautechnischen Gewässerschutz gibt es seit dem 1. Juni 2025 eine neue Serviceliste bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Zu den Eintragungsvoraussetzungen in die Liste zählt u.a. der Abschluss des Lehrgangs „Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz“ der Ingenieurakademie Bayern und des BÜV e.V. oder eines vergleichbaren Lehrgangs.
Weitere Informationen zur Serviceliste
Moderation
Dipl.-Chem. Peter Holdt |
Referierende
![]() Dr.-Ing. Ute Hornig |
![]() Dr.-Ing. Ullrich Kluge |
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Hinweise
Der Qualifikationsnachweis ist 5 Jahre gültig und kann durch Teilnahme am Lehrgang und Prüfung verlängert werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nach Wasserrecht (z.B. AwSV) alle Planer für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verpflichtet sind, sich mindestens alle 2 Jahre nachweislich weiterzubilden.
In Kooperation mit dem Bau–Überwachungsvereins e.V. (BÜV) sowie der Deutschen Bahn AG
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 28.08.2025 | € 1450,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 29.08.2025 | € 1620,00 |
Nichtmitglieder | € 1780,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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Das Team der Akademie
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